Besserer Schutz für Stalking-Opfer – Täter(innen) zur Verantwortung ziehen
In der Schweiz wirken verschiedene Massnahmen gegen Stalking. Erfolgreich ist insbesondere eine frühzeitige Zurechtweisung von Stalkerinnen und Stalkern durch die Polizei.
Heute haben sich in Bern an einer nationalen Konferenz über 220 Fachpersonen zu einem Austausch getroffen.
Stalking ist in der Schweiz ein verbreitetes Problem – mit beträchtlichen Folgen für die Gesellschaft als Ganzes. Erhebungen zeigen, dass etwa jede 6. Frau und jeder 20. Mann mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Stalking geworden sind. Zum Auftakt der Konferenz betonte Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG: „Stalking darf nicht verharmlost werden. Es geht dabei nicht um ein Interesse an einer anderen Person, sondern um den Willen, sich um jeden Preis in ihr Leben einzumischen.“
Im Anschluss werden in Referaten und Workshops Best Practice Beispiele aus dem In- und Ausland erörtert. In der Praxis bewähren sich verschiedene Ansätze im Kampf gegen Stalking. So reicht eine frühzeitige Ermahnung von Stalkenden durch die Polizei erfahrungsgemäss in vielen Fällen bereits aus, um das Stalking zu stoppen. Bei der Unterstützung von Stalking-Opfern hat sich ein einfacher Zugang zu Beratungsstellen bewährt. Ebenso wichtig sind eine koordinierte Zusammenarbeit der involvierten Stellen sowie eine spezifische Ausbildung der Fachpersonen von Polizei, Opferhilfe, Kindesschutz und Gerichte.
Stalking reicht von aufdringlichem Werben um Aufmerksamkeit bis hin zu dauerhaftem Verfolgen. Ein Drittel der Stalkingfälle geht einher mit Gewaltandrohungen oder Tätlichkeiten. In der Regel kennen sich Tatperson und Opfer. Bei bis zur Hälfte der Fälle handelt es sich um den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin.
Die nationale Konferenz wurde vom EBG organisiert.
Quelle: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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