Kanton Zug: Kellnerin und Prostituierte ohne gültige Arbeitsbewilligung
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Tagen mehrere Betriebe kontrolliert. Eine Bardame wurde festgenommen und eine Prostituierte mit mehreren hundert Franken gebüsst.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag und Freitag (16. und 17. November 2017) Betriebskontrollen in einem Gastronomiebetrieb, in mehreren Erotiketablissements und auf einer Baustelle durchgeführt.
In einem Barbetrieb in der Gemeinde Baar trafen die Einsatzkräfte auf eine Frau, die ohne Arbeitserlaubnis als Kellnerin tätig war. Die 31-jährige Serbin wurde festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt.
Vom Amt für Migration wurde die Schwarzarbeiterin aus der Schweiz weggewiesen, sowie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengenstaaten belegt.
Sie wird bereits heute Abend in ihr Heimatland ausgeschafft. Der Barbetreiber muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.
Auch wurden mehrere Erotik-Etablissements überprüft. Eine 25-jährige Prostituierte hatte keine gültige Arbeitsbewilligung. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit belegte die Rumänin mit einer Busse von mehreren hundert Franken. Zudem musste sie ihre Tätigkeit sofort beenden.
Auf einer Baustelle wurden zudem 11 Bauarbeiter von verschiedenen ausländischen Unternehmen kontrolliert. Dabei wurden keine Verstösse festgestellt. Sämtliche Handwerker waren im Besitz gültiger Aufenthalts- und Arbeitsdokumente.
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei