Aargau - Solothurn: Aufruf an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten einen Solidaritätsbeitrag vom Bund. Die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn bietet Betroffenen ihre Unterstützung an. Gesuche um Solidaritätsbeiträge können bis Ende März 2018 beim Bund eingereicht werden.

Die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn möchte Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erneut sensibilisieren, sich zu melden. Die Frist für Gesuche um Solidaritätsbeiträge des Bundes läuft am 31. März 2018 aus; sie kann nicht erstreckt werden. Die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn unterstützt Betroffene dabei zusammen mit dem Staatsarchiv Aargau.

400 Personen haben sich bisher gemeldet

Seit Januar 2017 haben sich fast 400 Personen an die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn gewandt. Noch immer erfolgen monatlich 20 bis 40 neue Anfragen. Die Betroffenen können sich durch die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn telefonisch, vor Ort oder bei ihnen zu Hause beraten lassen. Die Gespräche sind sehr intensiv. Die Betroffenen erzählen bewegende Schicksale.

Die Anerkennung und Wiedergutmachung ihres Leids hat für die Betroffenen ganz unterschiedliche Bedeutung. Viele hatten bislang keine Möglichkeit, mit anderen Personen über das widerfahrene Leid zu sprechen. Für andere ist das Sichten ihrer persönlichen Akten zentral zur Aufarbeitung der Lebensgeschichte. Das Staatsarchiv Aargau unterstützt sie bei der oft sehr aufwändigen Aktensuche in den Archiven von Kanton, Gemeinden und Institutionen.

 

Quelle: Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Collin Quinn Lomax – shutterstock.com

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