Schweiz gibt rund 40 Millionen Franken kriminellen Ursprungs an Italien zurück

Die Schweiz hat jüngst im Rahmen von zwei Rechtshilfeverfahren insgesamt 40 Millionen Franken an Italien zurückerstattet.

Sowohl im Fall Parmalat wie im Fall Ilva erfolgte die Rückerstattung gestützt auf italienische Einziehungsentscheide und im vereinfachten Verfahren mit der Einwilligung der Konteninhaber.

Im Jahr 2004 ersuchten die Staatsanwaltschaften Mailand und Parma im Fall Parmalat das Bundesamt für Justiz (BJ) um Rechtshilfe. Sie führten Strafverfahren gegen Verantwortliche des Lebensmittelkonzerns wegen Bilanzfälschung, Veruntreuung und weiterer Vermögensdelikte.

Bereits im gleichen Jahr übergab das BJ den italienischen Behörden erste Beweismittel und unterstützte in den folgenden Jahren die Strafverfahren in Italien durch den Vollzug von rund 40 Rechtshilfeersuchen. Zudem sperrte das BJ einen kleinen Teil der unterschlagenen Vermögenswerte im Kanton Tessin. Gestützt auf einen gerichtlichen Einziehungsentscheid ersuchten die italienischen Behörden im Frühjahr 2017 das BJ um die Rückerstattung gesperrter Vermögenswerte in Höhe von 10 Millionen Franken, die Mitte Dezember an Italien überwiesen wurden. Weitere Vermögenswerte in Höhe von über 10 Millionen Franken bleiben gesperrt und können grundsätzlich gestützt auf entsprechende Einziehungsentscheide ebenfalls zurückerstattet werden.

Im Jahr 2013 ersuchte die Staatsanwaltschaft Mailand im Fall Ilva das BJ um Rechtshilfe. Sie führte gegen die Familie Riva und weitere Personen im Zusammenhang mit deren Geschäftstätigkeit für den italienischen Stahlkonzern Ilva ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und weiterer Vermögensdelikte und übermittelte im Rahmen dieses Verfahrens neun Rechtshilfeersuchen. Auch in diesem Fall unterstützte das BJ das Strafverfahren in Italien durch die Herausgabe von Beweismitteln und durch die Sperre von Vermögenswerten im Kanton Tessin. Gestützt auf einen gerichtlichen Einziehungsentscheid ersuchten die italienischen Behörden im Sommer 2017 das BJ um die Rückerstattung der gesperrten Vermögenswerte; im November konnte das BJ 30 Millionen Franken an Italien überweisen.

Die Staatsanwaltschaft Mailand hatte im Fall Ilva im Jahr 2013 auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich um Rechtshilfe ersucht. Sie warf den betroffenen Personen vor, mehr als eine Milliarde Franken des Stahlkonzerns abgeführt und in den Verfügungsbereich der Familie Riva überführt zu haben.

Die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich angeordnete Sperre von Vermögenswerten in Höhe von mehr als einer Milliarde Franken wurde nach dem Rückzug des italienischen Rechtshilfeersuchens aufgehoben. Darauf konnte die betroffene Bank im Mai 2017 diese Vermögenswerte an Italien überweisen, womit der Vergleich zwischen der Familie Riva, dem unter staatlicher Zwangsverwaltung stehenden Stahlkonzern Ilva und weiteren Beteiligten umgesetzt werden konnte.

 

Quelle: Bundesamt für Justiz
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