Die 31 beschlagnahmten Rinder werden heute tierärztlich untersucht
Der Veterinärdienst des Kantons Luzern hat am 19. Dezember 2017 insgesamt 31 Rinder von sechs Höfen beschlagnahmt. Die Höfe gehören demselben Halterpaar.
Die Massnahme erfolgte, weil die Tiere teils hochgradige Gesundheitsmängel aufwiesen und eine angemessene Pflege vor Ort nicht sichergestellt war.
Der Veterinärdienst des Kantons Luzern ist gestern Dienstagmorgen, 19. Dezember 2017, zu einer unangemeldeten Nachkontrolle zu sechs Höfen im Kanton Luzern ausgerückt. Mit dabei waren sechs Mitarbeitende des Veterinärdienstes, zwei weitere externe Hilfskräfte und Mitarbeitende der Luzerner Polizei. Der Einsatz dauerte den ganzen Tag. Kontrolliert wurden sechs Höfe mit zirka 450 Rindern.
Die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes hatten die Tierhaltungen bereits zuvor wiederholt unangemeldet besucht und erhebliche Mängel festgestellt.
Der Anordnung, dass die erkrankten Tiere tierärztlich betreut werden müssen und fachgerecht zu pflegen sind, sind die Halter mehrfach nicht oder nur teilweise nachgekommen. Bei der Nachkontrolle von gestern hat deshalb der Veterinärdienst 31 Tiere beschlagnahmt, die Krankheitsanzeichen aufwiesen.
Leicht- bis hochgradige Gesundheitsmängel
Eine beträchtliche Anzahl Tiere litt an leicht- bis hochgradigen Gesundheitsmängeln, die das Tierwohl beeinträchtigen. Insbesondere waren viele lahme Tiere vor Ort – ein Teil davon wies erhebliche Lahmheiten und Anzeichen von Schmerzen auf. Die fachgerechte tierärztliche Versorgung war nicht sichergestellt.
Beschlagnahmte Tiere werden tierärztlich betreut
Die beschlagnahmten 31 Rinder wurden zur Wiederherstellung des Tierwohls vorsorglich in einem externen Stall untergebracht. Dort werden sie fachgerecht betreut. Eine Erstversorgung durch einen Tierarzt hat bereits gestern stattgefunden. Heute Nachmittag werden die Tiere eingehend untersucht, die weiteren Massnahmen für die beschlagnahmten Tiere geprüft und in die Wege geleitet.
Strafanzeige wird erhoben
Zudem hat der Kantonstierarzt angeordnet, dass weitere festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben sind. Der Veterinärdienst wird überprüfen, ob die angeordneten Massnahmen eingehalten werden und ob weitere Massnahmen nötig sind. Der Veterinärdienst wird Strafanzeige gegen die Tierhalter wegen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung erheben.
Quelle: Kanton Luzern
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