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Schweizer Regierung macht Schluss mit anonymem Online-Handel von Hunden

15.01.2018 |  Von  |  News, Schweiz, Tierwelt

Die Schweizer Regierung unternimmt einen wichtigen Schritt gegen den anonymen Hundehandel im Internet. Ab 1. März 2018 müssen Online-Händler ihren vollständigen Namen und ihre Adresse sowie das Herkunfts- und Zuchtland des zu verkaufenden Hundes angeben.  Auch Online-Plattformen werden nun endlich in die Pflicht genommen. Sie müssen zukünftig für die Vollständigkeit der Angaben sorgen.

Aktuell können Tierhändler in der Schweiz – dank fantasievollen Usernamen – ihre Hunde noch anonym auf Online-Plattformen zum Verkauf anbieten. Aufgrund einer Revision der Tierschutzverordnung ist damit aber bald Schluss.

„Ab 1. März 2018 können Online-Händler hierzulande nur noch unter Angabe ihres echten Namens und ihrer Adresse Hunde verkaufen. Die Schweiz nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz im Internethandel ein“, so Julie Stillhart, Länderchefin von VIER PFOTEN Schweiz. Besonders erfreulich für VIER PFOTEN: Auch die Online-Plattformen werden künftig in die Pflicht genommen, denn sie müssen die Vollständigkeit der Angaben sicherstellen. So regelt es die neue Verordnung.




Plattform „Anibis.ch“ ergreift weitere Massnahmen

Die Online Plattform Anibis.ch hat VIER PFOTEN gegenüber bestätigt, einen Schritt weiter als vom Gesetzgeber gefordert zu gehen: Neu dürfen auf der Plattform Tiere, die sich im angrenzenden Ausland befinden, nur noch von offiziell deklarierten Tierheimen und beim Handelsregister registrierten Züchtern verkauft werden.

Privatpersonen wird dies nicht länger erlaubt sein. Zudem sind nur noch Rassekatzen zum Verkauf zugelassen, die korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Dies sind zwei der Massnahmen, die VIER PFOTEN diversen Online Plattformen im Rahmen einer Kampagne im Sommer 2016 empfohlen hat und von Anibis.ch in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Einige andere der von VIER PFOTEN empfohlenen Massnahmen werden von der Online-Plattform bereits seit längerem umgesetzt, so zum Beispiel die obligatorische Angabe des Mikrochips bei allen Hundeinseraten.

Julie Stillhart, Länderchefin von VIER PFOTEN Schweiz, kommentiert: „Wir freuen uns sowohl über die Schritte des Bundes für ein Verbot des anonymen Hundehandels, als auch über die Massnahmen, welche die Plattform Anibis.ch einleiten wird, um den Handel mit Tieren auf ihrer Seite sowohl für die Tiere als auch die Konsumenten sicherer zu machen. Mit den gesetzlich verankerten Neuerungen besteht ein grosses Potenzial, die Schweiz als Abnehmerland für die skrupellosen und betrügerischen Welpen- und Tierhändler deutlich weniger attraktiv erscheinen zu lassen.“

Weiterführende Informationen sind hier zu finden.

 

Quelle: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Titelbild: Vermehrerbetrieb in Polen © VIER PFOTEN, Pogotowie dla Zwierząt
Andere Bilder: © VIER PFOTEN