Deutsch-schweizerischer Fahndungseinsatz mit Hubschraubern
Schweizer Luftfahrzeug erstmals bei Fahndungs- und Kontrollmassnahmen auf deutschem Hoheitsgebiet eingesetzt.
Zur Bekämpfung der illegalen Migration sowie der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-, Waffen- und Eigentumskriminalität führte die Bundespolizeiinspektion Konstanz am 7. November 2018 erneut eine Hubschraubersprungfahndung im deutsch-schweizerischen Grenzraum durch. Unterstützt wurde die Bundespolizei dabei vom Zoll, der Landespolizei Baden-Württemberg sowie dem schweizerischen Grenzwachtkorps.
Ein Hubschrauber des schweizerischen Militärs vom Typ ‚EC 635‘, der im Auftrag für die Eidgenössische Zollverwaltung flog, war ausgestattet mit einer Handwärmebildkamera und sicherte die aufgebauten Kontrollstellen aus der Luft ab. Das deutsche Pendant, eine ‚Super Puma (AS 332)‘ der Bundespolizei, führte die Einsatzkräfte an die Einsatzorte heran.
Erstmals landete der schweizerische Armeehelikopter hierbei auch auf deutschem Hoheitsgebiet. War das schweizerische Luftfahrzeug bislang nur innerhalb der Schweiz eingesetzt, wird es bei künftigen Einsätzen auch auf und über deutschem Boden unterwegs sein.
Der insgesamt 34. gemeinsame Fahndungseinsatz dieser Art im Jahr 2018 hat die behördenübergreifende Erfolgsbilanz nochmals erweitert. Im Rahmen dieser Einsatzform konnten grenzüberschreitend bislang insgesamt 712 polizeiliche Feststellungen getroffen werden. Neben 140 Personen- und Sachfahndungstreffern haben die Einsatzkräfte 190 Straftaten aufgedeckt, welche überwiegend den Deliktsbereichen des Aufenthalts-, Waffen- und Betäubungsmittelrechts zuzuordnen sind.
Quelle: Bundespolizeidirektion Stuttgart
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Stuttgart