Kanton St.Gallen: Sieben fahrunfähige Verkehrsteilnehmer angehalten
In der Zeit zwischen Donnerstagabend und Freitagmorgen (30.11.2018) hat die Kantonspolizei St.Gallen bei verschiedenen Ereignissen sechs fahrunfähige Autofahrer und einen fahrunfähigen Lieferwagenfahrer kontrolliert.
Vier Autofahrer mussten ihre Führerausweise abgeben. Ein ausländischer Autofahrer war nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Bei drei Fahrern wurde ein Fahrverbot für die nächsten Stunden ausgesprochen.
Anlässlich von Kontrollen zwischen St.Margrethen und Wil wurden vier Auto- und ein Lieferwagenfahrer angehalten. Die Männer im Alter zwischen 21 und 59 Jahren wurden als fahrunfähig beurteilt. Ein 35-jähriger Autofahrer musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Bei drei Personen wurde der Führerausweis abgenommen. Bei einem 31-jährigen Autofahrer und dem 59-jährigen Lieferwagenfahrer wurde ein Fahrverbot für die nächsten Stunden ausgesprochen.
In Dicken an der Schulstrasse prallte ein 65-jähriger Autofahrer gegen einen Zaun und fuhr ohne sich um den Schaden zu kümmern weiter. Der Mann konnte kurze Zeit später durch die Kantonspolizei St.Gallen an seinem Wohnort kontrolliert werden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste ein Blut- und Urinprobe abgeben. Ihm wurde der Führerausweis abgenommen. Am Zaun entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Franken.
Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen kontrollierte in Staad einen ausländischen Autofahrer im Alter von 60 Jahren. Dieser wurde als fahrunfähig eingestuft. Zudem war er nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Trotz des Verbots fuhr der Mann kurze Zeit später mit seinem Auto weiter. Auf der Hauptstrasse in Staad verursachte er mit seinem Auto eine Kollision mit einem Metallpfosten. Dieser konnte ihn aber nicht bremsen und er fuhr weiter. Dabei kreuzte er die Polizeipatrouille welche ihn zuvor kontrolliert hatte. Der Mann versuchte sich der erneuten Kontrolle zu entziehen, konnte aber nach einer kurzen Nachfahrt gestellt werden. Der 60-Jährige muss sich wegen Fahren trotz Entzug und Führen eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand vor der Staatsanwaltschaft St.Gallen verantworten. Am Fahrzeug und am Metallpfosten entstand ein Sachschaden von rund 3’000 Franken.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen