Lebensgefährlich! 33-Jähriger fährt bei Tempo 200 km/h auf Zugkupplung mit
Seinem Schutzengel und Reisenden im Zug verdankt ein 33-jähriger Mann aus Ibbenbüren sein Leben. Er hatte wegen einer Zigarettenpause die Abfahrt seines Zuges verpasst und war kurzerhand auf die Kupplung zwischen zwei Waggons geklettert. Trotz einer Geschwindigkeit von 200 km/h überlebte er seinen lebensgefährlichen Leichtsinn.
Der 33-Jährige nutzte gestern Abend (23. Januar) den Eurocity 6 in Richtung Hamburg. Während des planmässigen Halts des Zuges im Duisburger Hauptbahnhof (Dauer: 2 Minuten) begab sich der Mann auf den Bahnsteig um eine Zigarette zu rauchen.
Als sich plötzlich die Zugtüren schlossen und der Zug losfuhr, soll der Ibbenbürener auf die Zugkupplung zwischen zwei Wagons gesprungen sein. Unbemerkt vom Zugpersonal und anderen Reisenden fuhr der Zug in Richtung Mülheim an der Ruhr. Dabei erreichte der EC 6 eine Geschwindigkeit von 200 Km/h.
Durch die lautstarken Hilferufe des 33-Jährigen wurden Reisende im Zug auf die Lebensgefahr aufmerksam und betätigten auf freier Strecke die Notbremse. Nachdem der Zug zum stehen kam, konnte der Mann unverletzt in den Zug steigen. Im Essener Hauptbahnhof wurde er der Bundespolizei übergeben.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Ibbenbürener mit 1,9 Promille nicht unerheblich alkoholisiert war. Unmissverständlich wurde er durch die Bundespolizei über die Lebensgefahr in der er sich befand informiert.
Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Einen grossen Dank gilt den Reisenden, welche die Lebensgefahr erkannten und die Notbremse betätigten. Ohne die couragierte Hilfe wäre es mutmasslich die letzte „Zugfahrt“ für den 33-Jährigen gewesen.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor solch einem lebensgefährlichen Verhalten.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren, die bei der unberechtigten Mitfahrt auf oder an einem Zug drohen. Waghalsige Aktionen wie in diesem Fall sind lebensgefährlich und darüber hinaus auch strafbar! Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie z.B. stromführenden Teilen aus.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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