Kanton Bern: Nationalität bei Straftaten soll nicht in jedem Fall genannt werden müssen
Die heutige Informationspraxis der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat sich bewährt. Dieser Ansicht ist die Mehrheit der Sicherheitskommission (SiK) des Grossen Rates. Sie will die Staatsanwaltschaft daher nicht gesetzlich verpflichten, die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern in jedem Fall zu nennen.
Für eine Minderheit der Kommission müsste die vom Grossen Rat überwiesene Forderung umgesetzt werden.
Der Grosse Rat hat im Jahr 2016 einen Vorstoss überwiesen, der von der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft verlangt, dass bei Medieninformationen über Straftaten in jedem Fall die Nationalität der Tatverdächtigen genannt werden muss. Der Regierungsrat hat diese Forderung durch ein externes Gutachten überprüfen lassen. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass der Grosse Rat nicht befugt sei, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln. Zudem soll die Forderung in Konflikt mit Bundesrecht und kantonalen Erlassen stehen. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsparlament, den Vorstoss im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben.
Bewährte Informationspraxis
Die SiK hat sich intensiv mit dem Gutachten, den Vorgaben des Bundesrechts sowie mit der unterschiedlichen Handhabung in verschiedenen Kantonen befasst. Sie beantragt dem Grossen Rat mit 10 zu 6 Stimmen den Vorstoss abzuschreiben und damit dem Antrag des Regierungsrates zu folgen. Für die Mehrheit kann die Forderung des Vorstosses nicht umgesetzt werden. So ist es sinnvoll, dass die Verantwortung über den genauen Inhalt von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wahrgenommen werde. Zudem ist sie der Ansicht, dass sich die heutige Informationspraxis bewährt hat. So wird bei Tötungsdelikten und bei tödlichen Unfällen lückenlos informiert, auch immer über die Nationalität. In den übrigen Fällen nennt die Staatsanwaltschaft die Nationalität nur, wenn sie eine Rolle bei den verübten Delikten spielt oder wenn sie zur Erläuterung des Sachverhalts beiträgt.
Widerspruch nicht ersichtlich
Für die Minderheit der Kommission ist der Widerspruch zum Bundesrecht nicht nachvollziehbar. Immerhin nennen zum Beispiel die Kantone Solothurn, St. Gallen und Zürich die Nationalitäten. Diese Kantone würden sich demnach bundesrechtwidrig verhalten. Die Argumentation, dass die Nennung der Nationalität zu Spekulationen und Vorverurteilungen führen könne, überzeugt die Minderheit nicht, da auch die Nennung des Alters oder des Geschlechts solche auslösen könne. Zudem wird die Nationalität von der Polizei auf Nachfrage mitgeteilt. Daher könnte diese Nennung auch automatisch erfolgen.
Der Grosse Rat wird die beantragte Abschreibung des Vorstosses in der Märzsession beraten.
Quelle: Kanton Bern, Grosser Rat
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