Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden präsentiert Kriminalstatistik
Die Kriminalstatistik des Kantons Appenzell Innerrhoden wird seit dem 01. Januar 2009 nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die Zählweise und die Auswertung der Straftaten für die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) erfolgt seit diesem Datum in der gesamten Schweiz einheitlich.
Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen.
In der Statistik nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden. Zudem nicht enthalten sind Antragsdelikte, wo durch die Geschädigten kein Strafantrag gestellt wird. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.
Da es sich bei vielen der erfassten Straftaten um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur festgestellt werden, wenn die Polizei aktiv wird, sind die Zahlen der Statistik auch sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche die Polizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Das ist beispielsweise vor allem bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz der Fall.
Quelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden