Konstanz (D) / Stadt SH: Pyrotechnik in Auto von Fussballfans sichergestellt

Am vergangenen Donnerstag (15.08.2019) gegen 14:30 Uhr überprüfte ein Team der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe Bodensee, bestehend aus Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sowie deutschen Bundespolizisten, in Gottlieben (Schweiz) einen PKW mit deutschem Kennzeichen.

Das Fahrzeug war kurz zuvor aus Konstanz in die Schweiz eingereist.

In dem PKW wurden mehrere Personen angetroffen, welche ersten Erkenntnissen nach der deutschen Fußball-Fanszene angehören. Im Rahmen der zollrechtlichen Durchsuchung des Fahrzeugs wurden bei einer der Personen Pyrotechnik (u. a. mehrere Rauchbomben und Knallkörper) aufgefunden. Die mitgeführte Pyrotechnik hätte weder in die Schweiz eingeführt, noch dort besessen werden dürfen. Der Eigentümer wurde daher wegen Widerhandlung gegen des Schweizer Sprengstoffgesetz beanzeigt.

Die Pyrotechnik wurde sichergestellt.

Nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft Thurgau musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung zahlen. Im Anschluss konnte er seinen Weg fortsetzen.

Auch die deutsche Bundespolizei ermittelt übrigens jetzt gegen den Norddeutschen, weil der Erwerb und Besitz der von ihm mitgeführten Pyrotechnik auch in Deutschland verboten ist. Damit liegt auch hier der Verdacht des Verstoßes gegen § 40 SprengG vor. Die weiteren Ermittlungen zum rechtswidrigen Erwerb von Pyrotechnik wird die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft in Itzehoe führen.

Die Personen im dem überprüften Fahrzeug hatten im Rahmen einer ersten Befragung am Donnerstag angegeben, vor dem geplanten Besuch des Zweitliga-Spiels VFB Stuttgart vs. FC St Pauli am 17. August 2019 die Schweiz zu besuchen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Titelbild: Dmitrijs Kaminskis – shutterstock.com

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