Fünf Kinder nicht angeschnallt auf der Rücksitzbank

Seit 45 Jahren gibt es in Deutschland die Gurtpflicht. Alle Insassen eines Kraftfahrzeuges müssen während der Fahrt den Gurt anlegen.

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Dass dem leider nicht so ist, mussten die Beamten des Verkehrsdienstes nun erneut bei einer großen Kontrollaktion feststellen, die sie am Donnertag, 5. September 2019 durchgeführt haben.

Auf der Munscheidstraße im Stadtteil Ückendorf mussten die Beamten in der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr sieben erwachsene Fahrzeuginsassen mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro belegen, da sie sich als Gurtmuffel zeigten.

In fünf PKW waren Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert.

Trauriger Höhepunkt: In einem in Bulgarien zugelassenen Pkw saßen auf der Rücksitzbank vier Kleinkinder ohne jede Sicherung neben einem Säugling, der in einer Babyschale lag. Die Beamten untersagten dem Familienvater die Weiterfahrt.

In der Zeit von 12 bis 14 Uhr ahndeten die Polizeibeamten auf der Polsumer Straße in Hassel fünf weitere Gurtverstöße. Statistiken belegen, dass durch das Anlegen von Sicherheitsgurten alle sieben Sekunden ein Leben gerettet wird, wenn sie im Zusammenspiel mit anderen Sicherheitstechniken in Pkw bei Verkehrsunfällen wirken. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes nicht nur Leben retten kann, sondern darüber hinaus auch schweren Verletzungen effektiv vorbeugt.

 

Quelle: Polizei Gelsenkirchen
Bildquelle: Polizei Gelsenkirchen

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