Party auf dem Balkon oder im Garten - wie laut darf man sein?
An schönen Tagen feiern viele Leute gerne auf Balkon oder Terrasse oder veranstalten eine Bottle-Party im Garten. Ein paar Gläser Wein oder Bier sowie die gute Laune bringen aber häufig einen Geräuschpegel hervor, von dem sich eventuell Nachbarn gestört fühlen könnten.
Worauf sollten Partyveranstalter also achten, wenn eine Feier im Garten oder auf Balkon und Terrasse stattfinden soll?
Ruhestörender Lärm – wo fängt er an, wo hört er auf?
Für den Geräuschpegel, den eine Party zwangsläufig mit sich bringt, ist grundsätzlich der Veranstalter der Festivität verantwortlich. Auch wenn er selbst die erhöhte Lautstärke nicht verursacht, sondern seine Gäste. Entsprechend müssen Partyveranstalter darauf achten, dass der Partypegel nicht ausufert und seine Gäste im Zweifelsfall auch einmal zur Einsicht bringen.
Bottle-Party – unkomplizierte Feier bis 22 Uhr
Wer eine Bottle-Party veranstaltet, sollte bedenken, dass die Mitbringparty zwar unkompliziert in der Organisation aber schwierig unter Kontrolle zu halten ist. Schliesslich werden viele alkoholische Getränkesorten durcheinander getrunken werden, was für viel Spass, aber auch für ein schnelles Ausufern des Lärmpegels sorgen kann. Bis 22 Uhr dürfte allerdings kaum ein Problem auftauchen.
Ohne nachbarschaftlichen Ärger feiern – Nachtruhe einhalten
Die offizielle Nachtruhe ist in der Zeit von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens einzuhalten. In dieser Zeit muss der Geräuschpegel unbedingt auf Zimmerlautstärke gehalten werden. Wer auf dem Balkon oder im Garten feiert, erhält hier keine Ausnahme. Durch Unterhaltungen oder Musik dürfen die Anwohner auf keinen Fall gestört werden. Daher muss das Outdoor-Fest nach 22 Uhr auf ein gemütliches Zusammensitzen ohne laute Ausbrüche heruntergefahren werden. Da dies aufgrund der Schallentwicklung nicht einfach ist, sollte die Party besser ins Haus verlegt werden.
Mittags- und Nachtruhe – nicht überall zur gleichen Zeit
Grundsätzlich liegen die Ruhezeiten nicht überall im gleichen Zeitrahmen. In der Regel dauert die Mittagsruhe von 12 Uhr bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist sogar ganztägig Ruhe zu bewahren. Allerdings gibt es Kommunen, die diese Zeiten anders sehen, so dass Beginn und Ende der Ruhezeiten um ein bis zwei Stunden variieren können. Auf jeden Fall muss in diesen Ruhezeiten Lärm, der über die normale Zimmerlautstärke hinausgeht, vermieden werden.
Gibt es Ausnahmen für besondere Anlässe?
Nachbarn müssen grundsätzlich keine Störung der Nachtruhe hinnehmen. Selbst bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten müssen Partyveranstalter sich an die Nachtruhe halten. Es ist daher ratsam, vor solchen Feierlichkeiten einfach mit den Nachbarn zu sprechen und diese eventuell sogar einzuladen. Denn wer mitfeiert, wird sich wohl kaum beschweren können.
Womit muss man rechnen, wenn sich die Nachbarn beschweren?
Wenn es zu einem Konflikt kommt, so reicht es aus, wenn der Nachbar die Ruhestörung durch ein zulässiges Beweismittel nachweisen kann. Wenn die Polizei kommt, so reicht hier schon die Vernehmung der betroffenen Anwohner, um eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Für die Störung der Nachtruhe können vom Ordnungsamt Strafen von bis zu 5.000 Euro ausgesprochen werden.
Party vorher ankündigen – Ärger vermeiden
Grundsätzlich gilt für jede Party, ob auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder in der Wohnung, dass niemand zum Richter wird, wenn es keinen Kläger gibt. Wenn Nachbarn über eine Party vorab informiert wurden, zeigen sich diese meist nachsichtiger, wenn es ein wenig lauter wird. Wer nicht gerade jedes Wochenende eine grosse Party veranstaltet und auch ansonsten recht gut mit der Nachbarschaft auskommt, hat also gute Chancen auf Toleranz zu stossen.
Mitgehangen, mitgefangen – aus der Party ein Nachbarschaftsfest machen
Party-Veranstalter, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten dafür sorgen, dass die nähere Nachbarschaft an der Party teilnimmt. Schliesslich kann sich niemand über den Lärm beschweren, wenn er diesen selbst mit verantworten muss. Empathie kann manchmal einen Partylöwen vor Anzeigen und Ärger bewahren.
Tipps für die Einhaltung der Zimmerlautstärke
Party-Veranstalter, die bereits bei der Planung sichergehen möchten, dass die Nachbarn nicht gestört werden können, sollten den Geräuschpegel vorab austesten. Wenn die Musik auf eine normale Lautstärke gestellt wird, so kann der Partyveranstalter auf dem Nachbargrundstück nachforschen, inwieweit die Musik dort zu hören ist. So kann die maximale Lautstärke, die kein Ärgernis darstellt, festgestellt werden. Natürlich muss dann noch bedacht werden, dass die Party-Gäste ebenfalls Lärm machen werden.
Fazit
Für beanstandeten Lärm auf einer Party ist immer der Gastgeber verantwortlich. Der Veranstalter ist dafür zuständig, dass die Nachtruhe eingehalten wird. Schliesslich muss kein Nachbar die Störung der Nachtruhe hinnehmen. Auch nicht, wenn es eine Ausnahme sein sollte, da eine besondere Feierlichkeit ansteht. Ob Hochzeitsfeier, Geburtstag oder Bottle-Party – wer sein Umfeld frühzeitig über die geplante Feier informiert, läuft weniger Gefahr mitten im lustigen Treiben von der Polizei unterbrochen zu werden. Wer eine Party plant, sollte daher seine Nachbarn einfach mit einbeziehen.
Quellen:
[1] https://openairbar.ch/die-bottle-party-unkompliziert-und-entspannt-feiern/
[2] https://hometipp.ch/wohnqualitaet-akustik-leise-ist-nicht-zwangslaeufig-besser/
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