Interkantonale Kooperation im Bereich der Bekämpfung der seriellen Kriminalität
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur interkantonalen beziehungsweisen interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität verabschiedet.
Die Kantone des Polizeikonkordats Nordwestschweiz (PKNW) mit den Mitgliedskantonen Aargau, Bern, Basel- Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben entschieden, eine rechtliche Grundlage in Form einer neuen interkantonalen Vereinbarung zu schaffen.
Diese ermöglicht den Betrieb von gemeinsamen Datenbanken und von gemeinsamen Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität. Seriendelikte sind Straftaten, die wiederholt und/oder durch die gleiche Täterschaft verübt werden. Mit den gemeinsamen Datenbanken und Systemen lassen sich Prognosen für regionale Kriminalitätsräume erstellen. Die Kantone erhalten damit ein vollständigeres Bild der Lage im Bereich der kantonsübergreifenden, seriellen Kriminalität und können Tendenzen und Zusammenhänge erkennen, die bis anhin nicht möglich waren.
Genehmigung durch Parlamente notwendig
Da die Vereinbarung Regelungen auf der Stufe eines Gesetzes enthält, muss diese noch von den Parlamenten der Konkordatskantone genehmigt werden. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr mindestens zwei Vereinbarungspartner bei- getreten sind und, falls notwendig, sie in deren Gesetzessammlung publiziert worden ist.
Die Kriminalitätsräume, in denen sich die Täterschaft im Bereich der seriellen Kriminalität bewegt, erstrecken sich über die Kantonsgrenzen hinaus. Da aktuell keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und den Austausch sämtlicher lagerelevanter Daten zwischen den Kantonen besteht, sind die verschiedenen Polizeikorps der Kantone beim Monitoring und der Analyse der seriellen Kriminalität auf das eigene Kantonsgebiet beschränkt. Sie erhalten somit nur ein unvollständiges Bild der aktuellen Lage.
Quelle: Kanton Aargau
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