Vier Gramm Marihuana und drei Jahre Gefängnis - Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in über 60 Fällen verhaftet

Rosenheim / A93. Die Rosenheimer Bundespolizei hat einen Deutschen, bei dem etwa vier Gramm Marihuana gefunden wurden, für drei Jahre ins Gefängnis gebracht.

Der Grund für diese Haftdauer sind aber nicht die mitgeführten Drogen gewesen, sondern die „Altlasten“ des Mannes.

Bei Grenzkontrollen auf der A93 ist am Donnerstag (24. Oktober) ein Pkw mit deutschen Kennzeichen gestoppt worden. Beifahrer war ein deutscher Staatsangehöriger. Bei der Durchsuchung des 31-Jährigen fanden die Beamten zunächst einen kleinen Beutel mit etwas mehr als einem Gramm Marihuana. Im seinem Gepäck befanden sich ferner knapp drei Gramm derselben Substanz. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes, der aus Sachsen-Anhalt stammt, stellte sich mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass er von der Justiz gesucht wird. Laut Haftbefehl war der Mann im Dezember 2018 vom Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 63 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln wurde das zuständige Hauptzollamt Rosenheim eingeschaltet. Den verhafteten Deutschen brachten die Bundespolizisten zur Verbüßung der mehrjährigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Bernau.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Rosenheim

MEHR LESEN