Kanton Bern: Besserer Schutz bedrohter und gefährdeter Personen

Ein besserer Schutz bei Drohungen und Gefährdungen durch verbindliche Abläufe sowie eine verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat ein Konzept zum kantonalen Bedrohungsmanagement genehmigt. Er verstärkt damit den Schutz gefährdeter Personen bei Stalking, Häuslicher Gewalt oder Drohungen.

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu schweren Drohungen und Gefährdungen gegen Privatpersonen und Behörden gekommen. Für den Regierungsrat ist der Schutz der Bevölkerung eine der wichtigsten Aufgaben des Staats.

Potenzielle Gefährdungen sollen wenn immer möglich frühzeitig erkannt, Gewalttaten verhindert und verbleibende Risiken durch geeignete Massnahmen minimiert werden. Deshalb ist ein wirkungsvolles Bedrohungsmanagement unverzichtbar. Im Kanton Bern funktioniert das Bedrohungsmanagement bereits heute gut, es besteht aber Optimierungspotential. Mit dem neuen Konzept will der Regierungsrat ein gesamtheitliches und für alle Behörden und Institutionen möglichst verbindliches Bedrohungsmanagement verankern, das auf dem heutigen System aufbaut. Damit will er eine höhere Wirkung im Umgang mit Drohungen und Gefährdungen erzielen.

Kantonspolizei im Lead

Die Kantonspolizei Bern nimmt im Bedrohungsmanagement zentrale Aufgaben wahr. Sie prüft Hinweise auf eine mögliche Gefährdung. Die Schwierigkeit besteht darin, ernsthafte Drohungen und Gefährdungen von im Alltag häufig vorkommenden unbedachten Äusserungen zu unterscheiden. In anspruchsvollen Fällen kann die Kantonspolizei neu auf Spezialistinnen und Spezialisten des Forensisch-Psychiatrischen Diensts der Universität Bern zurückgreifen, um das Risiko zu bewerten. Es wurde eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen.

Beim Risikomanagement stehen der Kantonspolizei verschiedene polizeiliche Massnahmen zur Verfügung (Konfrontationsgespräch, Wegweisung/Fernhaltung, Kontaktverbot, polizeilicher Gewahrsam, etc.). Deshalb übernimmt die Kantonspolizei auch die Koordination zwischen sämtlichen Behörden und Institutionen, die eine wichtige Rolle im Bedrohungsmanagement innehaben (insbesondere Justiz, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Regierungsstatthalterämter, Kliniken, Schulen etc.). Die Aufgaben, Prozesse und Strukturen der Kantonspolizei haben sich bewährt. Deshalb hat der Regierungsrat die Kantonspolizei als Dreh- und Angelpunkt im kantonalen Bedrohungsmanagement verbindlich festgelegt.

Ansprechpersonen bei Drohungen und Gefährdungen gegenüber Behörden

Bei Drohungen und Gefährdungen gegen Behörden ist ein möglichst flächendeckendes Netz von ausgebildeten Ansprechpersonen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Denn für die Verhinderung von Gewalttaten und Drohungen sind das frühzeitige Erkennen von Gefahren oder problematischen Entwicklungen von entscheidender Bedeutung. Besonders wichtig sind darum Ansprechpersonen in Behörden, wo sich Drohungen und Gefährdungen erfahrungsgemäss häufig ereignen, wie beispielsweise in Schulen, Sozialdiensten oder Gerichten.

Für Kantonsangestellte werden die entsprechenden Programme des Personalamts fortgeführt und ausgebaut. Die Ansprechpersonen sollen einerseits potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkennen und eine erste Risikoeinschätzung vornehmen. Andererseits sind sie für die betroffenen Behörden und Institutionen erste Anlaufstelle für Mitarbeitende und bilden das Bindeglied zur Kantonspolizei. Die Gemeinden sind ausdrücklich eingeladen, ebenfalls Ansprechpersonen zu bezeichnen, welche von der Kantonspolizei ausgebildet werden.

Interdisziplinäres Fachgremium

Eine übergeordnete Vernetzung ist wesentlich, um den Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und das Kantonale Bedrohungsmanagement weiterzuentwickeln. Deshalb setzt der Regierungsrat ein interdisziplinäres Fachgremium ein, um die Wirksamkeit des Bedrohungsmanagements dauerhaft sicherzustellen. Es besteht aus Fachpersonen der hauptsächlich involvierten Stellen (Kantonspolizei, Kindes- und Erwachsenenschutz, Regierungsstatthalterämter, Justiz, Forensisch-Psychiatrischer Dienst und psychiatrische Kliniken).

Weiterführende Informationen zum Bedrohungsmanagement und der Leitfaden zum Kantonalen Bedrohungsmanagement für Behörden und Institutionen sind auf der Homepage der Kantonspolizei aufgeschaltet: www.police.be.ch/bedrohungsmanagement

Was ist das Kantonale Bedrohungsmanagement?

Das Kantonale Bedrohungsmanagement (KBDM) bezweckt, schwere Delikte gegen Leib und Leben mittels einer koordinierten und systematischen Vorgehensweise zu verhindern. Das Bedrohungsmanagement setzt sich aus der Risikoidentifizierung (aktives Erkennen einer Gefahr), der Risikobewertung (systematisches Einschätzen der Gefahr) und dem Risikomanagement (Entschärfen der Situation) zusammen und besteht aus Massnahmen zum Schutz der bedrohten/gefährdeten Person und zur Reduktion von potenziellen Risiken durch Einzelpersonen. Das Bedrohungsmanagement ist ein fortlaufender Prozess, der berücksichtigt, dass Risiken immer dynamisch sind und sich stets verändern.

Das Kantonale Bedrohungsmanagement steht nicht im direkten Zusammenhang mit dem „Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP)“. Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, bei der die Prävention von entscheidender Bedeutung ist. Er befasst sich ebenfalls mit Zusammenarbeit und Koordination und letztlich mit Gewaltverhinderung, ist aber beschränkt auf den spezifischen Bereich des gewalttätigen Extremismus. Kommt es in diesem Bereich zu einer Gefährdung oder Drohung, kann im Einzelfall auf das Kantonale Bedrohungsmanagement zurückgegriffen werden.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Tiko Aramyan – shutterstock.com

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