Verkehrsunfall? Tipps der Polizei für den Ernstfall

Viele Menschen werden irgendwann in ihrem Leben auf irgendeine Art in einen Verkehrsunfall verwickelt. Doch was tun, wenn es tatsächlich so weit kommt?

Hier erläutern wir die wichtigsten Verhaltensweisen und erklären, wann die Polizei zwingend beigezogen werden muss.


Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen die Beteiligten sofort anhalten. Die Schuldfrage ist hierbei noch nicht relevant. Auch die geschädigte Partei darf den Unfallort nicht vorzeitig verlassen, da sie sich sonst des pflichtwidrigen Verhaltens schuldig machen würde und gemäss Strassenverkehrsrecht strafrechtlich verfolgt würde.

Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Anhalten
  2. Sich sichtbar machen: Warnblinker und Abblendlicht einschalten
  3. Überblick verschaffen:
    1. Wie viele Fahrzeuge und Personen sind am Unfall beteiligt?
    2. Gibt es Verletzte?
    3. Besteht Brandgefahr?

Was sollte ich zwingend vermeiden?

Nachdem Sie sich eine Übersicht verschafft haben, folgt die Absicherung der Unfallstelle. Dazu stellen Sie das Pannendreieck mindestens 50 Meter, auf Autobahnen oder Autostrassen mindestens 100 Meter, vor der Unfallstelle auf. Ziehen Sie eine Leuchtweste an und betreten Sie die Fahrbahn zu Ihrem eigenen Schutz, wenn möglich, nicht mehr. Dies gilt besonders auf Autobahnen, um Folgeunfälle zu vermeiden.

Gibt es verletzte Personen, gilt es, diese, falls möglich, aus der Gefahrenzone zu bringen. Dann erfolgt die Alarmierung: Über den Notruf 112 (international) oder 117 (national) erreichen Sie die Polizei und damit Hilfe. Die Polizei leitet dann die weiteren notwendigen Schritte in die Wege wie beispielsweise die Alarmierung des Rettungsdienstes, das Aufbieten der Feuerwehr und des Abschleppdienstes usw.

Nachdem Sie die Polizei alarmiert haben, kümmern Sie sich weiter um allenfalls verletzte Personen. Verändern Sie die Unfallsituation so wenig wie möglich, da für die Ermittlung des Unfallherganges auch kleine Details relevant sein können.

Wann muss ich die Polizei zwingend beiziehen?

Bei sogenannten Bagatellunfällen besteht die Möglichkeit, dass die involvierten Parteien selbstständig ein europäisches Unfallprotokoll (EUP) ausfüllen. Dafür müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Niemand ist verletzt.
  • Die involvierten Parteien haben angehalten und befinden sich vor Ort.
  • Die Parteien sind sich über den Sachverhalt einig.
  • Es bestehen keine Verkehrshindernisse oder andere Gefahren wie z.B. Gewässerverschmutzung.

Falls einer oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllt sind, muss die Polizei zwingend beigezogen werden. Selbstverständlich kann die Polizei im Zweifelsfall auch bei Bagatellunfällen beigezogen werden – wir helfen gerne.

Wo erhalte ich ein EUP und wie fülle ich es aus?

Das EUP können Sie bei Ihrer Versicherung oder möglicherweise auch bei Ihrem Garagisten beziehen. Es lohnt sich, immer ein Exemplar im Fahrzeug dabeizuhaben.

Folgen Sie den Nummern auf dem Formular und tragen Sie so viele Informationen wie möglich ein. In der Mitte sind sämtliche passenden Begebenheiten anzukreuzen, und das leere Feld dient für eine rudimentäre Skizze. Vergessen Sie nicht, dass beide beteiligten Parteien das ausgefüllte Formular unterschreiben müssen. Zum Schluss werfen Sie noch einen Blick auf die Rückseite, wo ergänzende Angaben eingetragen werden können.

Es bestehen genügend Durchschläge für beide Beteiligten und die entsprechenden Versicherungen. Sind mehr als zwei Parteien in einen Unfall verwickelt, ist ein zusätzliches Formular auszufüllen.




Wie geht es weiter, wenn die Polizei kommt?

Die Polizei ermittelt die Unfallursache und rapportiert den Unfall an die zuständigen Stellen. Das Unfallaufnahmeprotokoll (UAP), mit dem sämtliche relevanten Daten erhoben werden, wird an die Staatsanwaltschaft und an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt. Diese entscheiden über die Schuldfrage und/oder allfällige administrative Massnahmen.

Weiter erhalten die Unfallbeteiligten eine Unfallmeldung, die nach dem Unfall an die zuständigen Versicherungen zu senden ist. Hierbei ist wichtig, dass Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug erst reparieren lassen, wenn die zuständige Versicherung die Zusage gibt.

 

Quelle: Blog der Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild / Monkey Business Images / shutterstock.com

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