Coronavirus: St.Galler Frühlingsjahrmarkt 2020 findet nicht statt

Aufgrund des bundesrätlichen Veranstaltungsverbotes infolge des Coronavirus findet der St.Galler Frühlingsjahrmarkt vom 15. bis 19. April 2020 nicht statt.

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020 entschieden, das Veranstaltungsverbot, welches vorerst bis zum 15. März gültig ist, zeitlich auszudehnen und zu verschärfen.

Aufgrund des Verbots, welches nun bis mindestens 30. April 2020 gilt, findet der St.Galler Frühlingsjahrmarkt vom 15. bis 19. April 2020 nicht statt. Die Stadtpolizei St.Gallen ist als Veranstalterin des Frühlingsmarktes mit den Schaustellerinnen und Schaustellern sowie den Markthändlerinnen und Markthändlern in Kontakt. Eine Verschiebung des Frühlingsmarktes wird indes nicht in Betracht gezogen.

Da der St.Galler Frühlingsjahrmarkt jeweils zeitgleich mit der OFFA stattfindet und die beiden Veranstaltungen Schnittstellen sowie eine gemeinsame Tradition haben, bitten wir Sie, die Informationen der Olma Messen St.Gallen in dieser Sache ebenfalls zu beachten.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen

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