Kanton Wallis: Einige Verstösse gegen Corona-Weisungen - Polizei greift durch
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden auf dem gesamten Kantonsgebiet von der Kantonspolizei mit Unterstützung der Gemeindepolizei und der Eidgenössischen Zollverwaltung streng kontrolliert.
Während des Wochenendes gab es zwar einen deutlichen Anstieg des Bewusstseins in der Bevölkerung, dennoch waren Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und Geldstrafen gegen Personen notwendig.
Seit mehreren Tagen ist die Walliser Kantonspolizei mit Unterstützung der Gemeindepolizeien auf dem ganzen Kantonsgebiet im Einsatz, um die von den Bundes- und Kantonsbehörden angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchzusetzen. Am Wochenende hat die Polizei zwar festgestellt, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Massnahmen deutlich gestiegen ist, dennoch mussten Beschwerden und Geldstrafen gegen Personen verhängt werden.
So wurden 17 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Sie richteten sich vor allem gegen Geschäfte und öffentliche Betriebe wegen Nichteinhaltung der Schliessungspflicht. Die Veranstalter einer Familienfeier auf einem öffentlichen Platz wurde ebenfalls angezeigt. Parallel zu diesen Anzeigen wurden 28 Personen wegen Verstosses gegen das Versammlungsverbot oder wegen Missachtung der sozialen Distanz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Kantonspolizei hat von Fällen Kenntnis, dass Personen ihre Dienste älteren Menschen anbieten, um ihre Einkäufe zu erledigen. Nachdem das Geld übergeben wurde, tauchten die Personen nicht mehr auf. Daher schlagen wir vor, dass sich Personen, die Hilfe benötigen, auf der folgenden Plattform registrieren:
Zusätzlich zu ihren Aktionen gegen die Verbreitung des Coronavirus nimmt die Kantonspolizei weiterhin ihre grundlegenden Aufgaben im Kampf gegen die Kriminalität und die Verkehrssicherheit wahr. Obwohl die Verstösse gegen das Strafgesetzbuch im ganzen Kanton stark zurückgegangen sind, wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 75 km/h auf einem auf 30 km/h begrenzten Abschnitt festgestellt und erfüllt somit den Tatbestand eines Raserdelikts. Ein weiter Lenker wurde mit 61 km/h auf einer auf 30 km/h begrenzten Strasse registriert. In einer auf 80 km/h begrenzten Baustelle auf der Autobahn wurde ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h geblitzt.
Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Kantonspolizei Wallis