Haftbefehl gegen Familienvater wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs
Köln / Düren. In einem von der StA Köln (Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime NRW) geführten Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Amtsgericht in Düren heute (2. April) den Haftbefehl gegen einen im Kreis Düren wohnenden 47 Jahre alten Mann verkündet.
Ermittler hatten ihn gestern in Hürth festgenommen. Der Vater von drei Kindern wird beschuldigt, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Ob es sich möglicherweise um seine eigenen Kinder handelt, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
In Abstimmung mit dem Innenministerium NRW und der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) hat die in Köln ansässige BAO Berg das Verfahren am 31. März übernommen und die im Einsatzabschnitt Aachen ansässigen Ermittler mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Ein Zusammenhang mit den bislang bei der BAO Berg bearbeiteten Fällen ist derzeit noch nicht erkennbar. Die Auswertung sichergestellter Datenträger durch Spezialisten sowie die Durchsuchung mit Datenspeicherspürhunden an der Meldeanschrift des Mannes werden nach ersten Einschätzungen mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Die Ermittlungen waren nach einer Mitteilung des in den USA ansässigen „National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC)“ ins Rollen gekommen. Das Amtsgericht Köln hatte daraufhin am 24. März einen Beschluss für die Wohnung des Beschuldigten im Raum Düren erlassen, der einen Tag danach durch die Kriminalpolizei Düren vollstreckt wurde. Bei eine Auswertung sichergestellter Mobiltelefone und Chatverläufe stießen die Ermittler auf kinderpornografische Fotos sowie Material, das den Verdacht des aktiven sexuellen Missbrauchs durch den 47-Jährigen nahelegt.
Nachtrag zur BAO Berg (Wochenmeldung – Nachtrag Nr. 28)
Mit Blick auf die sich fortlaufend entwickelnden Ermittlungen im Komplex „EG Berg“ wird in wöchentlich Abständen – jeweils donnerstags – eine kurze Übersicht über den Ermittlungsstand veröffentlicht werden, um Medienvertretern eine valide Informationsgrundlage zu bieten. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Ermittlungsverfahren der „EG Berg“, die von der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bearbeitet werden. Die ZAC ist zuständig für die Verfolgung entsprechender Straftaten in Nordrhein-Westfalen.
Sobald der auf polizeilicher Ebene mit den Ermittlungen befassten Polizei Köln Hinweise auf entsprechende Straftaten in anderen Bundesländern vorliegen, steuert sie diese unter Beteiligung des jeweiligen Landeskriminalamtes an die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden. Bislang hat die Polizei Köln 38 derartige Hinweise in 15 Länder weitergeleitet. Die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erstrecken sich mittlerweile auf alle Länder der Bundesrepublik. Da die Pressehoheit diesbezüglich nicht bei der Staatsanwaltschaft Köln liegt und im Übrigen vermieden werden soll, durch Auskünfte etwaige Ermittlungen in anderen Bundesländern zu gefährden, können von Staatsanwaltschaft und Polizei Köln insoweit keine konkreten Informationen erteilt werden. Verfahrensstand am 02.04.2020 für NRW: Tatvorwurf: (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern pp. und/oder Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften.
Anzahl der Beschuldigten insgesamt: 26 Anzahl der Angeschuldigten: 1 Anzahl der davon in Untersuchungshaft befindlichen Personen: 9
Quelle: Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln
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