Kreuzlingen TG: Aus Notwehr geschossen - Strafverfahren gegen Polizisten eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat das Strafverfahren gegen den Polizisten, der am 31. Januar 2020 beim Bahnhof in Kreuzlingen auf einen Mann geschossen hatte, eingestellt.
Die Schussabgabe erfolgte in Notwehr.
Am Freitag, 31. Januar 2020 hat ein Polizist gegen 22.40 Uhr im Rahmen eines Polizeieinsatzes in der Nähe des Bahnhofes in Kreuzlingen auf einen Mann geschossen, der ihn mit einer Waffe bedroht hatte. Der Mann wurde nicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat in der Folge zur Klärung der Tatumstände gegen den Polizisten ein Strafverfahren wegen versuchter Tötung eröffnet.
Die von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit Fachspezialisten des Kompetenzzentrums Forensik der Kantonspolizei St. Gallen durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass zwischen dem Polizisten und dem Mann, der geflüchtet war, nachdem er einen Passanten mit einer Waffe bedroht hatte, zu einer Konfrontation kam.
Dabei zog der Mann unvermittelt eine Pistole und zielte damit auf den Polizisten. Der Polizist forderte den Mann auf, die Waffe niederzulegen. Nachdem dieser der Aufforderung keine Folge leistete und weiterhin die Waffe auf den Polizisten richtete, zog der Polizist seine Dienstwaffe und schoss auf den Mann. Daraufhin flüchtete der Mann erneut, er konnte kurz darauf festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Schussabgabe aufgrund der akuten Bedrohungssituation gerechtfertigt war und hat das Strafverfahren gegen den Polizisten eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist in Rechtskraft erwachsen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Kreuzlingen
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