Kanton Bern: Polizeigesetz ist grundsätzlich rechtskonform
Der Regierungsrat nimmt erfreut Kenntnis vom heutigen Urteil des Bundesgerichts zum Polizeigesetz vom 10. Februar 2019. Das höchste Gericht hat die Beschwerde in den wichtigsten Punkten abgewiesen.
Die vom Grossen Rat beschlossenen und vom Stimmvolk deutlich angenommenen Bestimmungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung wurden vom Bundesgericht ausdrücklich als verfassungskonform beurteilt. Auch die polizeiliche Observation ist grundsätzlich verfassungskonform.
Das neue Polizeigesetz wurde in der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 sehr deutlich mit 76,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Es bringt verschiedene Verbesserungen mit sich: Mit zusätzlichen Möglichkeiten bei der polizeilichen Vorermittlung kann schwere Kriminalität, z.B. Pädophilie im Internet, stärker bekämpft werden. Auch wird der Schutz von Opfern von Stalking und Häuslicher Gewalt, meist Frauen und Kinder, verbessert. Besonders verletzliche Personen werden damit zusätzlich geschützt. Mit der Pauschalierung der polizeilichen Interventionskosten kann sodann der administrative Aufwand der Polizei gesenkt werden.
In zentralen Punkten abgewiesen
Links-grüne Parteien, Einzelpersonen und verschiedene Verbände wie Fahrenden-Organisationen und die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee hatten im Anschluss an die Volksabstimmung Beschwerde vor Bundesgericht gegen drei Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde mit seinem heutigen Urteil weitgehend und in den zentralen Punkten abgewiesen. Die Regelungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung erweisen sich damit als verfassungskonform, was der Regierungsrat mit Zufriedenheit zur Kenntnis nimmt. Auch die polizeiliche Observation als wichtiges polizeiliches Element zur Verbrechensbekämpfung bleibt grundsätzlich möglich.
Gemeinden können Kosten weiterverrechnen
Das war der umstrittenste Punkt in der Abstimmung. Die Gemeinden können damit künftig Kosten von Veranstaltungen wie Kundgebungen und Demonstrationen, an denen es zu Ausschreitungen kommt, an die Verursacher weiterverrechnen. Konkret richtet sich die Kostenauflage an die gewaltausübenden Personen sowie unter gewissen Umständen an die Veranstalterinnen und Veranstalter. Sie kann in schweren Fällen bis zu 30‘000 Franken pro Person betragen. Die Allgemeinheit wird dadurch entlastet. Mit seinem Urteil bestätigt das höchste Gericht – und zwar einstimmig -, dass die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit durch die Bestimmungen des Polizeigesetzes nicht beeinträchtigt werden.
Polizeiliche Observation grundsätzlich gestützt
Die polizeiliche Observation stellt ein unverzichtbares Instrument in der Verbrechensbekämpfung dar, namentlich im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Sie wird von der Kantonspolizei Bern und auch in anderen Kantonen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Das Bundesgericht bestätigt ebenfalls einstimmig die Verfassungskonformität dieser Massnahme, was der Regierungsrat sehr begrüsst. Das Bundesgericht trägt hingegen die Regelung zum Einsatz von technischen Überwachungsmitteln in der vom Kanton Bern gewählten Ausgestaltung nicht mit. Das betrifft den Einsatz von GPS. Es braucht dazu eine Genehmigung des Gerichts. Einer Überwachung durch Personen (Polizisten) sowie Ton- und Videoüberwachung steht hingegen nichts im Weg. Auch in anderen Kantonen existieren mit der bernischen Regelung vergleichbare Lösungen.
Rechtliche Bedenken zur Wegweisung von Fahrenden bestätigt
Die Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden, welche erst im Rahmen der parlamentarischen Beratung in das Gesetz eingeflossen sind, werden demgegenüber vom Bundesgericht nicht geschützt. Die rechtlichen Bedenken des Regierungsrats anlässlich der Parlamentsdebatte werden damit bestätigt. Die Wegweisung von Fahrenden bleibt jedoch wie bisher gestützt auf die allgemeine Regelung des Polizeigesetzes möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Der Regierungsrat hat das neue Polizeigesetz mit Ausnahme der drei angefochtenen Bestimmungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Nach dem höchstrichterlichen Urteil aus Lausanne wird er die Bestimmungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung und zur polizeilichen Observation mit Ausnahme des aufgehobenen Absatzes nun umgehend für anwendbar erklären.
Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Aleks_Shutter – shutterstock.com