Kanton Bern: Coronavirus - Wiedereinstieg in den Volksschulunterricht
Der Präsenzunterricht an der Volksschule startet in den ersten beiden Tagen in Halbklassen. Damit will die Bildungs- und Kulturdirektion gemeinsam mit den Gemeinden des Kantons Bern den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Schulleitungen sowie den Lehrkräften der Volksschule den Wiedereinstieg nach dem Fernunterricht erleichtern.
Nach dem gestrigen Bundesratsentscheid ist zudem klar, dass der Kanton Bern keine gymnasialen Maturitäts-, Berufsmaturitäts- und Fachmittelschulausweisprüfungen durchführen wird.
Ab Montag, 11. Mai startet an den Volksschulen im Kanton Bern wieder der Präsenzunterricht. Die Bildungsdirektorin des Kantons Bern, Regierungsrätin Christine Häsler, bedankte sich am heutigen Point de presse in Bern bei allen Gemeinden, Schulen und Eltern für die grosse Arbeit in den vergangenen Wochen, damit der Fernunterricht stattfinden konnte: „Es war für uns alle eine vollständig neue Erfahrung und eine riesige Herausforderung.“
Den Gemeinden im Kanton Bern und der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) ist es ein grosses Anliegen, dass die Kinder, Jugendlichen, Lehrpersonen und Schulleitungen sorgfältig in den Präsenzunterricht einsteigen können und die notwendigen hygienischen Installationen vorhanden sind. Deshalb soll der Unterricht an den ersten beiden Tagen in Halbklassen stattfinden. Bei erschwerten lokalen Bedingungen kann eine Verlängerung der Einstiegsphase beantragt werden.
Der Halbklassenunterricht ermöglicht es, dass die Schülerinnen und Schüler Hygiene- und Verhaltensregeln in kleinen Gruppen einüben können. Zudem lässt sich der Lernstand einfacher erfassen, und Unklarheiten nach dem Fernunterricht können aufgearbeitet werden. Der Unterricht wird grundsätzlich in allen Fächern wiederaufgenommen. Vorgesehen sind in den ersten Tagen jeweils sechs Lektionen, in der konkreten Ausgestaltung sind die Schulen frei.
Der Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht an den Volksschulen wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gemeinden, Gewerkschaften und der PHBern breit diskutiert und so verabschiedet. Um die Schulen beim Einstieg in den Präsenzunterricht zu unterstützen, erhalten die Schulen den Leitfaden „Wiederaufnahme Präsenzunterricht“. zur Verfügung sowie eine Kurzfassung und ein FAQ, welches laufend ergänzt wird.
Besonders gefährdete Personen schützen
Besonders gefährdete Lehrpersonen sollen weiterhin geschützt werden. Sie sollen nicht Unterricht vor Ort erteilen. Sie können trotzdem für den Schulbetrieb wertvolle Arbeit leisten, indem sie beispielsweise Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren oder Personen coachen, die Stellvertretungen übernehmen.
Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit sollen umgesetzt werden
Die Bildungs- und Kulturdirektion hat anfangs Woche die Gemeinden und die Schulleitungen über das Schutzkonzept des Bundesamts für Gesundheit zur Hygiene informiert. Dieses sieht unter anderem vor, dass die vorhandenen Waschbecken in den Schulzimmern und den Toiletten mit Flüssigseife-Spendern und Einmalhandtüchern ausgerüstet werden müssen. An Punkten wie Schulhaus- und Klassenzimmereingängen sowie Lehrerzimmern sollen Handhygienestationen für Erwachsene zur Verfügung stehen. Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer, die WC-Infrastruktur und Waschbecken sowie die Einrichtungen für den Turnunterricht müssen in regelmässigen Abständen gereinigt werden. Schliesslich sind auch für die Ausgabe von Mahlzeiten an den Tagesschulen und bei der schulergänzenden Betreuung zusätzliche Hygienemassnahmen vorgesehen.
Vorgaben zum Abstand halten
Der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern ist einzuhalten. Kinder, insbesondere auf der Primarschulstufe, sollen sich grundsätzlich möglichst normal im Klassenverband, auf dem Schulweg und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen. Die Hygieneregeln und -massnahmen sind so gut als möglich einzuhalten. Alle Aktivitäten, bei denen es zu Körperkontakt zwischen Kindern und Jugendlichen kommt, müssen vermieden werden.
Auf der Sekundarstufe können weitere Massnahmen bei den Abstandsregeln in Betracht gezogen werden, wenn sie praktisch umsetzbar sind. Beispielsweise genügend grosse Räume oder gestaffelte Pausen.
Maturitätsprüfungen finden im Kanton Bern definitiv nicht statt
Der Unterricht an den Mittelschulen und Berufsfachschulen startet am 8. Juni. Gestern hat der Bundesrat die Grundsatzentscheide zu den Maturitätsprüfungen gefällt. Der Kanton Bern wird in diesem Ausnahmejahr keine gymnasialen Maturitätsprüfungen, keine Berufsmaturitätsprüfungen und keine Fachmittelschulausweisprüfungen durchführen. Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden die Schülerinnen und Schüler fast drei Monate im Homeoffice verbracht haben. Faire Prüfungen sind unter diesen Umständen nicht möglich. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen können sich nun auf den nächsten Schritt konzentrieren: Die Wahl und den Einstieg in eine weiterführende Ausbildung.
Quelle: Kanton Bern
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