Kanton AG: „Einhalten der Verhaltensregeln ist nötiger denn je“ (Videobotschaft)

Kanton Aargau bereitet sich auf Wiedereröffnung von Schulen, Geschäften, Restaurants und Kulturbetrieben sowie Lockerungen beim Sport vor – Einführung Contact Tracing

„Die Lockerungen ab 11. Mai 2020 sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität – aber kein Grund zu Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit“, mahnt Landammann Markus Dieth, „das Einhalten der Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln ist nötiger denn je.“ Am Montag können unter anderem Volksschule, Geschäfte, Restaurants, Märkte sowie Bibliotheken und Museen wiedereröffnen; Lockerungen gibt es auch im Sportbereich.

Der Kanton setze auf das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen und der Bevölkerung, werde aber auch kontrollieren und die Schutzauflagen durchsetzen, betont Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati. Bildungsdirektor Alex Hürzeler informiert über die Aspekte Schulen, Kultur und Sport, die Kantonsärztin Yvonne Hummel stellt das Contact-Tracing-Konzept des Kantons Aargau vor.

„Die Coronavirus-Pandemie bedeutet auch für den Kanton Aargau eine historische Herausforderung“, stellt Landammann Markus Dieth an der Point de Presse vom 7. Mai 2020 fest und zieht aus Sicht des Regierungsrats eine erste Zwischenbilanz: „Bisher konnte das wichtigste Ziel, Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems, erreicht werden. Dies ist den vom Bundesrat angeordneten Schutzmassnahmen zu verdanken, vor allem aber der konsequenten Umsetzung und insbesondere der disziplinierten Einhaltung durch die Aargauerinnen und Aargauer, Unternehmen, Schulen sowie aller andern betroffenen Organisationen und Institutionen. Der Regierungsrat dankt allen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Wissen zur Bewältigung der Krise beitragen, in erster Linie natürlich den Mitarbeitenden und Institutionen des Gesundheitswesens.“

Landammann Dieth weist im Namen des Regierungsrats darauf hin, dass die am 11. Mai 2020, in Kraft tretenden Lockerungen eine grosse Herausforderung bedeuten: „Wir machen einen wichtigen Schritt in Richtung Normalität, aber es gibt keinen Grund zu Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit. Das Einhalten der Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln ist nötiger denn je.“



Aargau verfügt über ein gut funktionierendes Gesundheitswesen

„Der Kanton Aargau verfügt über ein gut funktionierendes Gesundheitswesen, auch in der Krise“, stellt Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati fest, „die Vorgaben des Bundesrats konnten alle erfüllt werden, insbesondere was die Bereitstellung und Maximierung von genügend Intensivpflegeplätzen betrifft.“

Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit Armee, Zivildienst und Zivilschutzorganisationen habe bestens funktioniert, freut sich der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS). Weiter sei er froh, dass das zeitweise Verbot für die Spitäler, gewisse medizinische Eingriffe durchzuführen, nun wieder aufgehoben worden sei. Damit seien die Spitäler in der Lage, die durch das Verbot erlittenen Ertragseinbussen zumindest teilweise aufzuholen.

Aufgrund der Prognosen zur Entwicklung der Fallzahlen verschiedene Szenarien erstellt
Für Gesundheitsdirektor Gallati ist im Zusammenhang mit den Lockerungsschritten wichtig, dass auch in Zukunft dem Pflegepersonal und dem Personal in den Alters- und Pflegeheimen ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung stehe. Der Kanton Aargau habe aus diesem Grund Schutzkittel und Schutzmasken direkt in China beschafft, um Lieferengpässe zu verhindern.

„Der Kanton Aargau wird im Zusammenhang mit den Lockerungsschritten keine speziellen kantonalen Verfügungen erlassen, wir zählen aber weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung“, hält Gallati fest, „es braucht weiterhin das disziplinierte Einhalten der Schutzmassnahmen, damit Zahl der Neuinfektionen nicht wieder ansteigt.“ Die kantonale Task Force Coronavirus verfolge die Entwicklung der Fallzahlen beziehungsweise die entsprechenden Prognosen aufmerksam und habe dazu verschiedene Szenarien erstellt, unter anderem auch für eine mögliche zweite Welle.






Contact Tracing Center nimmt am 11. Mai 2020 in Aarau seinen Betrieb auf

„Zur Verhinderung einer zweiten Welle bei den Infektionen ist ein konsequentes Contact Tracing erforderlich“, erklärt Gesundheitsdirektor Gallati. Der Kanton Aargau werde am 11. Mai 2020 ein Contact Tracing Center (CTC) für die Begleitung und Betreuung von Personen in Selbstisolation und Selbstquarantäne in Betrieb nehmen.

„Die Infektionszahlen nehmen weiterhin ab, momentan infizieren sich im Kanton Aargau weniger als zehn Personen pro Tag“, erläutert Kantonsärztin Dr. med. Yvonne Hummel, „um diese Entwicklung zu festigen beziehungsweise die Zahl der Neuinfektion weiter zu senken, braucht es das Contact Tracing.“

Das vom Kantonsärztlichen Dienst (KAD) ab Montag, 11. Mai 2020, betriebene Contact Tracing Center (CTC) ist im ehemaligen „Eniwa“-Verwaltungsgebäude an der Oberen Vorstadt in Aarau untergebracht; es handelt sich um eine zeitlich beschränkte Zwischennutzung dieser Liegenschaft.

Infektionskette rasch unterbrechen

„Mit dem Contact Tracing wollen wir die Infektionskette möglichst rasch unterbrechen“, erklärt die Kantonsärztin, „Hausärztinnen und Hausärzte und Labore melden neue COVID-19-Infektionen an das Center, und dieses kontaktiert die Betroffenen und ihre engsten persönlichen Kontakte der letzten 48 Stunden.“ Die infizierte Person und ihre engsten Kontakte müssten anschliessend zuhause bleiben und würden in dieser Zeit vom CTC instruiert, betreut und begleitet.

Eine Softwarelösung hilft den CTC-Mitarbeitenden, die zu kontaktierenden Personen rasch mit den notwendigen Informationen und Daten zu erfassen (Name, Adresse, Infektionsverlauf und Betreuungsstatus). Diese Datenerhebung basiert auf der rechtlichen Grundlage des Epidemiengesetzes. Ein Datenbearbeitungsreglement für die CTC-Mitarbeitenden garantiert den Daten- und Persönlichkeitsschutz im operativen Alltag.

Das CTC wird anfangs von Mitarbeitenden des KAD, der Lungenliga, des Rotkreuzdienstes und des Zivilschutzes betrieben. Sie werden spezifisch geschult. Der Personalbedarf des CTC kann der Entwicklung der Fallzahlen entsprechend angepasst werden.

Lockerungsmassnahmen werden im Aargau gemäss den Vorgaben des Bundes umgesetzt und kontrolliert

Die vom Regierungsrat zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie-Folgen eingesetzte Task Force analysierte in den letzten Tagen zusammen mit den Fachleuten der Departemente die Sonderverordnungs-Beschlüsse des Bundesrats und bereitete deren Umsetzung auf den 11. Mai 2020 vor.

Dabei geht es unter anderem um die Analyse, welche Betriebe und Bereiche unter welchen Bedingungen (Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen und so weiter) wiedereröffnen beziehungsweise ihre Aktivitäten wiederaufnehmen können.

„Für Bund und Kantone besteht die Herausforderung darin, dass meistens nicht alles sofort bis ins letzte Detail geregelt werden kann und oft auch Ermessenspielräume bestehen, insbesondere bei Spezialfragen, Sonderfällen und Abgrenzungsthemen“, erläutert Task-Force-Chef Dieter Wicki „durch Erfahrungen in der Umsetzung bildet sich dann jeweils eine Praxis heraus.“

Die Kontrollen erfolgten je nach Zuständigkeit durch Kantons- und Regionalpolizei, die Gewerbeaufsicht sowie das Amt für Verbraucherschutz.

Weisungen und Eckwerte zur Wiedereröffnung der Aargauer Schulen

Letzte Woche hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufen am 11. Mai 2020 wieder in die Schulhäuser zurückkehren und den Unterricht vor Ort besuchen dürfen. Unmittelbar danach hat das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) den Schulen in einer Weisung die Eckwerte zur Umsetzung im Kanton Aargau vorgegeben.

Wie in 17 von 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen wird an den Aargauer Schulen wieder nach Lehrplan und den geltenden Stundentafeln unterrichtet. Die kantonale Schulaufsicht hat diese Woche mit sämtlichen mehr als 200 Aargauer Volksschulen Kontakt aufgenommen, um sich nach der Umsetzung der Schutzkonzepte zu erkundigen und offenen Fragen zu klären.

Ausserordentlicher Einsatz und konstruktive Mitarbeit

Bildungsdirektor Alex Hürzeler zeigte sich an der Medienkonferenz zuversichtlich, dass der erste Lockerungsschritt für die Schulen gelingen wird: „Die Schulen haben sich auf den Start unter besonderen Bedingungen vorbereitet. Ich freue mich, dass für die Schülerinnen und Schüler damit ein erster Schritt zurück in die Normalität möglich wird.“ Für den ausserordentlichen Einsatz und die konstruktive Mitarbeit sprach er den Schülerinnen und Schüler, ihren Eltern, den Lehrpersonen, den Schulleitungen sowie den Schul- und Gemeindebehörden vor Ort einen besonderen Dank aus.

Der Aargauer Regierungsrat hat die Regelungen der Lauf-bahnentscheide an den Mittelschulen und der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene unter COVID-19 in der Verordnung über schulische Laufbahnentscheide und Prüfungsmodalitäten im Rahmen der ausserordentlichen Lage (COVID-19) zusammengefasst. Damit wird sichergestellt, dass alle Bildungsgänge ordentlich abgeschlossen werden können und keine Nachteile für die Lernenden entstehen.

Wiedereröffnung von Bibliotheken und Museen

Bibliothek und Archiv Aargau empfangen und bedienen ab Montag, 11. Mai 2020, wieder in eingeschränktem Umfang Nutzerinnen und Nutzer. Die Lesesäle müssen allerdings vorerst noch geschlossen bleiben.

Das Kunsthaus und die Standorte des Museum Aargau öffnen am Dienstag, 12. Mai 2020, wieder für Besucherinnen und Besucher. Um die Einhaltung der allgemein gültigen Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln und die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, werden entsprechende Schutzkonzepte umgesetzt. Details zu Öffnungszeiten und Angeboten finden sich auf den jeweiligen Webseiten.

Viele weitere Museen und Bibliotheken im Kanton öffnen ebenfalls ab nächster Woche wieder ihre Tore. Theater-, Konzert- und andere Publikumsveranstaltungen sind gemäss Vorgaben des Bundesrats frühestens ab dem 8. Juni wieder möglich.

Lockerung der Schutzmassnahmen im Sportbereich

Ab dem 11. Mai 2020 erlaubt der Bundesrat vermehrt auch wieder verschiedene Sportaktivitäten: Im Breitensport dürfen Einzelpersonen und Gruppen bis zu 5 Personen wieder unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln trainieren, sofern Schutzkonzepte des Anlagenbetreibers und des Trainings-Organisators (Sportverein) vorliegen und eingehalten werden. Auch Trainings von Leistungssportlerinnen und -sportlern – namentlich Angehörige des Kaders eines nationalen Sportverbands – sind unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt.

Die kantonalen Sportanlagen stehen den Sportlerinnen und Sportlern deshalb wieder zur Verfügung und auch die weiteren Sportanlagenbetreiber sind eingeladen, ihre Sportanlagen zu öffnen. Schwimmbäder können ab dem 11. Mai 2020 für die sportliche Betätigung wieder geöffnet werden.

Schul-, Sport- und Freizeitanlagen neu von 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen

Die kantonale Verfügung zur Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen zwischen 20.00 und 08.00 Uhr vom 30. März 2020 wird entsprechend angepasst. Neu bleiben diese Anlagen nachts zwischen 23.00 und 06.00 Uhr geschlossen.

Aufruf Landammann Markus Dieth

„Im Gleichschritt mit dem Bund gehen wir jetzt Etappe für Etappe in Richtung Normalität. Ohne Hast und Hektik. Ich danke uns allen dafür, dass wir weiterhin mithelfen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir halten unseren Kanton am Laufen, indem wir weiterhin konsequent die Vorschriften von Bund und Kanton befolgen. Herzlichen Dank.“

Weitergehende Informationen zum Coronavirus

Umfassende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu finden: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch.

Botschaftstext Landammann-Aufruf

Factsheet ContactTracingCenterCTS

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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