Kanton Freiburg: Staatsanwaltschaft präsentiert Betriebsergebnisse 2019

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (StA) hat auf eine Pressekonferenz verzichtet und stellt mittels Medienmitteilung die Betriebsergebnisse für das Jahr 2019 vor.

Es ist ihr gelungen, die Zunahme der registrierten Verfahren einzudämmen, namentlich indem sie eine beträchtliche Anzahl Strafbefehle verfasst hat. Sie beschäftigt sich einerseits mit der personellen Unterbesetzung der Wirtschaftseinheit und andererseits mit der wachsenden Komplexität der Verfahren aufgrund der Rechtsprechung und/oder der Anträge der Parteien. Die aktuelle Gesundheitssituation zeigt neue Perspektiven auf.

In diesem Jahr findet die traditionelle Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zur Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts des vergangenen Jahres wegen der aktuellen Gesundheitssituation (Covid-19) nicht statt. Ausnahmsweise erfolgt ausschließlich eine schriftliche Berichterstattung. Die Staatsanwaltschaft steht den Medien jedoch für weitere Fragen zur Verfügung.

Zahlenmässig verzeichnet die Staatsanwaltschaft erneut einen Anstieg der registrierten Verfahren (+ 630 im Vergleich zu 2018). Im Jahr 2019 wurden 9’302 rechtskräftige Strafbefehle erlassen (+ 529), während der Anteil der Strafbefehle, gegen die Einsprache erhoben wurde, bei rund 4,6% konstant blieb. Die Staatsanwälte stellten außerdem 3‘933 Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverführungen aus (+ 165) sowie 383 Anklageschriften (- 35). Etwa 59,5% der registrierten Fälle führten innerhalb von drei Monaten nach ihrer Registrierung zu einer Entscheidung (- 4,65 Punkte). Die Zahl der am 31. Dezember 2019 hängigen Verfahren belief sich auf 4’579 (+ 180) und die Zahl der Verfahren, die älter als 12 Monate sind, auf 472 (- 20). Es wurden 219 Personen inhaftiert (+ 15), bei 19’973 Hafttagen (- 1‘026).

Mit 15 Staatsanwälten und 67 Mitarbeitern, also insgesamt 60,2 Vollzeitstellen, setzte sich die Staatsanwaltschaft im Jahr 2019 auch mit mehreren Abwesenheiten von Mitarbeitenden auseinander, unter anderem waren 8 Mutterschaftsurlaube zu verzeichnen. Die Staatsanwaltschaft ist erfreut, auf ein engagiertes und unterstützendes Personal zählen zu können, das nicht zögert, auch längere Abwesenheiten von Kollegen aufzufangen.

In ihrem Bericht, der dieser Pressemitteilung beigefügt ist, bezeichnete die Staatsanwaltschaft das Jahr 2019 als ein schwieriges Jahr. Die Arbeitsbelastung übersteigt Ihre Belastungsgrenze. Vor allem die Wirtschaftseinheiten waren personell unterbesetzt und die Verfahren sind aufgrund der Strafprozessordnung und der Anträge der Parteien komplexer geworden.

Die Staatsanwaltschaft ist außerdem mit einer härteren Position der Prozessparteien konfrontiert, was zu zahlreichen Zwischenentscheiden führt, gegen die regelmäßig Beschwerde eingelegt wird. Die Arbeitsbelastung nimmt also unabhängig von der Zahl der zu bearbeitenden Fälle zu. Die Staatsanwälte stellen eine zunehmende Aggressivität der Parteien fest. Diese Situation ist besorgniserregend. Insofern hat sich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, im Eingangsbereich des Amtes eine Sicherheitsschleuse einzurichten, als sinnvoll erwiesen.

Die aktuelle gesundheitliche Krise, die diese Mitteilung über den Jahresbericht erschwert, verlangt eine Neuorganisation der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Um die Anwesenheit von Staatsanwälten und Mitarbeitern vor Ort zu reduzieren, wurde das ʺArbeiten im Homeofficeʺ eingeführt. Auch wurden Teams gebildet, damit die Mitarbeitenden abwechslungsweise anwesend sein konnten. Der Staatsanwaltschaft ist es gelungen, die notwendigen IT-Instrumente zur Verfügung zu stellen, um innerhalb von 24 Stunden Heimarbeit zu ermöglichen. Auf dem Höhepunkt der Pandemie arbeiteten im Durchschnitt etwa 25 Personen täglich vor Ort, während ungefähr 35 Personen Heimarbeit verrichteten. Zwar finden seit dem 16. März weiterhin Einvernahmen und Haftanhörungen statt, doch mussten rund 100 Einvernahmen verschoben werden. Seit dem 4. Mai finden nun wieder regelmäßig Einvernahmen statt. Die Wiederaufnahme dieser Sitzungen ist mit strengen Anweisungen verbunden, z.B.: die Tische und Stühle in den Einvernahmeräumen werden vor jeder Sitzung desinfiziert, die Teilnehmer müssen sich die Hände waschen oder desinfizieren, das Tragen von Masken ist während der Einvernahmen erlaubt und im Falle eines Infektionsverdachts sogar vorgeschrieben. Es werden nun Überlegungen angestellt, die Heimarbeit über die Pandemiezeit hinaus fortzusetzen, dies auch aus ökologischen Gründen.

Rapport (PDF)

 

Quelle: Kanton Freiburg, Staatsanwaltschaft
Titelbild: yui – shutterstock.com

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