Martinach VS: Ankunft von Fahrenden – aktuelle Lage
Am 20. Mai 2020 trafen Fahrende mit insgesamt 35 Wohnwagen beim offiziellen Standplatz in Martinach ein. Wie sich später herausstellte, waren einige von ihnen ohne Genehmigung in die Schweiz eingereist.
Die Walliser Kantonspolizei, die nicht im Voraus über einen illegalen Grenzübertritt von Frankreich in die Schweiz informiert worden war, hat am Montag eine grössere Aktion durchgeführt, um die Zuwiderhandelnden der Eidgenössischen Zollverwaltung zu übergeben.
Am 20. Mai 2020, gegen 18.00 Uhr, haben die Einsatzzentralen der Kantonspolizei Genf und Waadt die Walliser Kantonspolizei informiert, dass 35 Wohnwagen auf dem Weg in unseren Kanton sind. Um sicherzustellen, dass sich die Fahrenden auf den offiziellen Standplatz in Martinach begeben und ihr Camp nicht an einem nicht genehmigten Ort aufschlagen, wurde sofort ein Beobachtungs- und Empfangsdispostiv errichtet.
Am darauffolgenden Tag, Donnerstag, 21. Mai 2020, setzte sich die Eidgenössische Zollverwaltung mit unserem Polizeikorps in Verbindung, um mitzuteilen, dass eine gewisse Anzahl von Wohnwagen über einen offenen, aber unbeaufsichtigten Grenzübergang in die Schweiz eingereist war.
Aufgrund dieser Tatsache hat der Kommandant der Kantonspolizei, im Einvernehmen mit dem Dapartementsvorsteher für Sicherheit, Institutionen und Sport, die auf ihrem Gebiet keine Form von Übertretungen dulden, am Montag eine grössere Aktion geplant, an der mehr als 100 Polizisten vor Ort teilnahmen, um die Fehlbaren zu identifizieren und der Eidgenössischen Zollverwaltung zu überstellen. Sie wurden von der Walliser Kantonspolizei eskortiert und dem Grenzschutz am Grenzübergang St. Gingolph übergeben. Am späteren Abend konnten sie wiederum zum offiziellen Platz nach Martinach zurückkehren.
Die Kontrollen und die Meldung von Grenzwiderhandlungen fallen in die ausschliessliche Zuständigkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung, die bei Verletzung von Artikel 3 der Verordnung 2 COVID-19 die Staatsanwaltschaft des betroffenen Kantons mit dem Fall beauftragen kann.
Quelle: Kapo Wallis
Bildquelle: Kapo Wallis