Ungeeignetes Online-Attest für Befreiung von Mundschutzflicht im ÖPNV

München. Am frühen Mittwochabend (10. Juni) wurde eine 21-Jährige in der S-Bahn ohne Mund-/Nasenschutz angetroffen. Ein vorgelegtes Online-Attest, das sie davon befreiten sollte, erwies sich als ungeeignet.

Gegen 18:30 Uhr befand sich ein Bundespolizist auf dem Weg zum Dienst in der S6 (Richtung Zorneding). Am Marienplatz stieg eine Frau zu, die keinen Mund-/Nasenschutz trug.

Als der uniformierte Beamte die 21-jährige Deutsche darauf ansprach, entgegnete sie ihm, dass sie von der Pflicht befreit wäre, da sie über ein ärztliches Attest verfüge. Bei der Inaugenscheinnahme des mitgeführten Attestes entpuppte sich dieses als Online-Attest, dass ohne persönlichem Erscheinen bei einem Arzt ausgestellt worden war.

Weitere Recherchen ergaben, dass die Frau aus Rehau, Landkreis Hof, das Blanko-Attest aus dem Internet hatte. Ein Urologe aus dem Landkreis Kassel bot dieses Attest ohne Untersuchung zum Online-Download an. Man müsse nur Namen und Adresse eintragen. Dieses Attest ist aber ungültig und befreit nicht vom Tragen eines Mund-/Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln!

Die 21-Jährige verhielt sich kooperativ und kam den Anweisungen der Bundespolizei nach. Sie wurde belehrt und wird wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes angezeigt. Zudem wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, gegen sie eingeleitet.

Die Bundespolizei in München warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund- und Nasenbekleidung zu tragen.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion München
Bildquelle: Bundespolizeidirektion München

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