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Kanton TI: Start der Sommerkampagne „Sichere Berge“ 2020

Das Dipartimento delle istituzioni setzt in Zusammenarbeit mit dem Dipartimento del territorio und der Kantonspolizei seine Präventionsaktivitäten in den Bergen mit der Lancierung der Sommerkampagne des Programms „Montagne sicuri“ („Sichere Berge“) fort.

Dieses Jahr wurde neben dem viersprachigen Faltblatt mit den grundlegenden Tipps für diejenigen, die sich aufmachen, um die Tessiner Wanderwege zu entdecken, ein weiteres Faltblatt erstellt, das speziell auf den Kontext des COVID-19 zugeschnitten ist.

Letzteres soll den Gästen der Hütten und Berghütten einige Hinweise geben, um allen die nötige Sicherheit zu garantieren, damit sie diese Momente der Musse geniessen können. Die Ausübung des Wanderns sowie die Suche nach Pilzen erfordert besondere Vorsicht, da ein wenig Unachtsamkeit ausreicht, um sich ernsthaft zu verletzen. Leider zeigen die Daten der letzten Jahre immer noch eine hohe Zahl von Unfällen in den Bergen. Während Wandern die körperliche Fitness und Gesundheit fördert, weist die Statistik der Schweizerischen Unfallverhütungsstelle (UPI) heute in der Schweiz im Jahresdurchschnitt 26’000 Unfälle aus (Anfang der 2000er Jahre waren es durchschnittlich 17’700), darunter rund 80 Todesfälle.

In unserem Kanton intervenieren die Kantonspolizei – über die Gruppe „Ricerche e Costatazioni“ (Forschung und Feststellung) – und ihre Partner in den Wäldern und Tälern des Gebietes bei Unfällen und Verschwinden von Wanderern und Pilzjägern. Im Jahr 2019 wurden im Tessin 7 tödliche Bergunfälle registriert. Diese Zahl weist auf einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr hin, als die Zahl der unfallbedingten Todesfälle in den Bergen 10 betrug. Mit dem Ziel, die Zahl der Unfälle und Verletzungen zu verringern und den Besuch in den Bergen jederzeit zu einem Vergnügen zu machen, zielt das Präventionsprogramm „Sichere Berge“ darauf ab, das Bewusstsein derjenigen weiter zu schärfen, die sich entschliessen, sich auf die Entdeckung unserer Landschaften und unserer Gipfel zu wagen. Aus diesem Grund wird in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei in den kommenden Wochen ein viersprachiges Faltblatt verteilt, das sich vor allem an Wanderer und Pilzsucher richtet und wichtige Sicherheitshinweise enthält.

Unter den verschiedenen Tipps wird auf die Bedeutung der Vorbereitungen (geeignete Ausrüstung und ausreichende Verpflegung), die Wahl einer Ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechenden Route und die Anpassung des Reisetempos an die Bedingungen sowie regelmässige Pausen zur Erholung hingewiesen. In diesem Jahr wurde im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Notfall, für den die Einladung lautet, weiterhin die Grundregeln der erhöhten Hygiene und der sozialen Distanz zu befolgen, ein zusätzliches spezifisches Flugblatt mit Sicherheitstipps für Hütten- und Schutzhüttengäste erstellt:

    • Reservieren Sie Ihr Bett. Keine Übernachtungen ohne Reservierung.
    • Besuchen Sie unsere Hütten nur bei guter Gesundheit
    • Nehmen Sie Desinfektionsmittel, Handtuch und Schutzmaske mit.
    • Es werden keine Betten ohne eigenen Schlafsack oder Kopfkissenbezug zugewiesen.
    • Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit.

Bitte denken Sie daran, sich im Falle eines Unfalls an die Notrufnummern 112 oder 117 zu wenden, unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der Nummer des Mobiltelefons, mit dem Sie anrufen, der Gegend, in der Sie sich befinden, bzw. der Koordinaten mit allen möglichen Hinweisen, der Dynamik und lassen Sie schliesslich das Telefon frei. Zu beachten ist auch, dass die Suche nach vermissten, verletzten oder in Not geratenen Personen in die Zuständigkeit des Kantons fällt. Für die Suchflüge sind die Kantonspolizei und das Schweizerische Alpine Rettungswesen (SAS), im Prinzip die Rega oder andere Partner, zuständig. Die Kosten für die Intervention bei einem Unfall werden, sofern die Person Versicherungsschutz hat, den Unfall- oder Krankenversicherungen in Rechnung gestellt. Wenn die zu rettende Person unverletzt ist, wenn die Kosten nicht einer Finanzierungsstelle in Rechnung gestellt werden können und die Person kein REGA-Mitglied ist (was andernfalls die Deckung der Zahlung garantieren würde), wird die Intervention der gesuchten Person in Rechnung gestellt. Es wird daher empfohlen, vor jedem Ausflug den Versicherungsschutz oder die Zugehörigkeit zu einer Schweizer Rettungsorganisation zu überprüfen. Ein Einsatz, an dem mehrere Partner beteiligt sind, verursacht beispielsweise Kosten von mehreren Zehntausend Franken.

Im Ausland lebende Ausländerinnen und Ausländer haben die Möglichkeit, REGA-Mitglieder zu werden. In diesem Fall haben sie während ihres Aufenthalts in der Schweiz Anspruch auf die Leistungen von Gönnern für Luftrettungen in der Schweiz (es gelten die Staatsgrenzen). Umgekehrt gelten die Begünstigungen von Gönnern für die Rückführung aus dem Ausland in die Schweiz nur für Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) sowie für Auslandschweizer. Repatriierungen ins Ausland sind möglich, aber auf Kosten derjenigen, die sie beantragen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www4.ti.ch/di/montagne-sicure.

 

Quelle: Kantonspolizei Tessin
Titelbild: Montagne Sicure / Kanton Tessin

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