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Kanton Bern: Coronavirus – Club „Kapitel Bollwerk“ darf wieder öffnen

Das Kantonsarztamt verlängert die Schliessungsanordnung des Berner Clubs „Kapitel Bollwerk“ nicht. Die zehntägige Schliessung war am 25. Juli angeordnet worden, nachdem es im Club zu mehreren Coronafällen gekommen war.

Weiter wird der kantonale Webshop für den Bezug von Gesundheitsmaterial geschlossen.

Der Berner Club „Kapitel Bollwerk“ darf wieder öffnen. Die Schliessung war angeordnet worden nachdem es im Club zu mehreren Coronafällen gekommen war, um die Übertragungskette zu unterbrechen. Es befanden sich rund 400 Personen in Quarantäne, davon 9 Personen in Isolation, die aufgrund von Symptomen positiv auf Covid-19 getestet wurden.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) weist alle Bar- und Clubbetreiber des Kantons Bern erneut darauf hin, dass die Verantwortung für eine lückenlose Erfassung der anwesenden Personen in der alleinigen Verantwortung der Betreiber liegt (Covid-19-Bundesverordnung besondere Lage sowie kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen). Clubs und Bars müssen sich zudem über das kantonale Meldeformular (www.be.ch/clubmeldung) anmelden, damit das Kantonsarztamt die Betriebe innert kürzester Zeit erreichen kann, falls es die Lage erfordert.

Die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter wurden von der GSI gebeten, noch nicht registrierte Bars und Clubs auf diese Registrierungspflicht hinzuweisen. Bei Nichtbefolgen der verschiedenen Vorschriften kann eine Strafanzeige gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz erfolgen.

Schliessung des Webshops für Gesundheitsmaterial

Weiter hat die GSI beschlossen, den Webshop für Gesundheitsmaterial per 10. August 2020 zu schliessen. Der vom Kanton geführte Shop stand ausschliesslich Gesundheitsfach- und Medizinalpersonen zur Verfügung, damit während der Anfangsphase der Pandemie die Versorgung mit wichtigem Schutzmaterial sichergestellt werden konnte. Seit einiger Zeit ist Schutzmaterial wieder auf verschiedenen Kanälen erhältlich und die Leistungserbringer hatten genügend Zeit, ihre Lager aufzufüllen.

Der Kanton Bern hält weiterhin, wie vom Bund empfohlen, einen Schutzmaterialvorrat für 40 Tage bereit. Dieser Vorrat wird den Leistungserbringern zugänglich gemacht, sollte ein erneuter Engpass auftreten, den die Leistungserbringer mit ihren Vorräten nicht überbrücken können.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Fabrizio Annovi – shutterstock.com

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