Kanton Aargau: Coronavirus – verstärkte Kontrollen der Schutzkonzepte
Der Kanton Aargau hat seine Kontrolltätigkeit betreffend Schutzkonzepte intensiviert. Die kontrollierenden Stellen, das Amt für Verbraucherschutz, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien führten in ihren Zuständigkeitsbereichen Stichprobenkontrollen durch.
Der Kantonsärztliche Dienst überprüft im Zusammenhang mit Ausbrüchen und Ansteckungen am Arbeitsplatz die Schutzkonzepte und veranlasst Umsetzungskontrollen. Die bestehenden Allgemeinverfügungen von Anfang Juli betreffend die Ausweispflicht und die 100er-Begrenzung für gleichzeitig anwesende Gäste in Bars, Clubs sowie Sektoren bei Veranstaltungen werden bis Ende September verlängert.
Der Kanton Aargau hat als Massnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Kontrolltätigkeit verstärkt. Insbesondere prüft er vermehrt Betriebe mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, wie beispielsweise Schlachtbetriebe sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe. Im Zentrum der Kontrollen stehen die Schutzkonzepte sowie deren Umsetzung. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie der Schutzmassnahmen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer und der kantonalen Massnahmen (Ausweispflicht, Begrenzung der Personenzahl in Bar- und Clubbetrieben sowie die maximale Sektorengrösse mit 100 Personen).
Betriebe setzen erforderliche Schutzkonzepte mehrheitlich um
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) überprüft die Einhaltung der Massnahmen in Betrieben, die dem Lebensmittelrecht unterstellt sind. So führte es seit Einführung der Schutzkonzepte seit Ende April rund 550 Kontrollen durch. Während des Lockdowns beschränkten sich die rund 200 Kontrollen auf geöffnete Betriebe wie Lebensmittelläden, Take-aways, Metzgereien und Bäckereien. Mit der ersten Phase der Lockerung verlagerte sich der Fokus mit 120 Kontrollen auf Tattoo-, Permanent Make-up- und Kosmetikstudios. Seit Wiedereröffnung der Restaurants am 11. Mai 2020 erfolgen die Schutzkonzeptkontrollen vorwiegend in dieser Betriebskategorie. Nach Inkrafttreten der ergänzenden kantonalen Vorschriften zu Ausweispflicht und Beschränkung der Personenzahl in Bars und Clubs wurden Kontrollen in diesem Bereich intensiviert. So erfolgten seit dem 11. Mai 2020 erneut 230 Schutzkonzeptkontrollen, davon 38 in Bars und Clubs.
Die Mehrheit der kontrollierten Betriebe setzte die erforderlichen Schutzkonzepte um. Meist konnten die Mängel noch vor Ort behoben werden, beziehungsweise es erfolgte eine Nachkontrolle.
Kontrollen des Arbeitsinspektorats
Zu Beginn der Intensivierung der Kontrolltätigkeiten Anfang Juli hat das Arbeitsinspektorat des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) auf Betriebe der Fleisch-, Gemüse- und Milchverarbeitung fokussiert. Diesen Kontrollschwerpunkt hat das AWA per Ende Juli abgeschlossen.
Das Arbeitsinspektorat überprüft seit Anfang Juli zudem wieder verstärkt kleingewerbliche Dienstleistungsbetriebe. Bei einer Kontrolle wird das jeweilige Schutzkonzept überprüft. Kleinere Mängel in der Umsetzung werden, wenn möglich, vor Ort korrigiert. Sind die Mängel nicht sofort behebbar oder fehlt ein Schutzkonzept teilweise oder sogar gänzlich, wird eine Betriebsschliessung verfügt.
Schutzkonzepte respektive die geforderten Massnahmen bezüglich Hygiene und Distanz werden in Betrieben und im Kleingewerbe grösstenteils gut oder mit nur geringen Mängeln umgesetzt. Auffallend ist, dass in der Coiffure-Branche am meisten Abweichungen festgestellt werden.
Seit Anfang Juli hat das AWA über 40 Betriebe kontrolliert, davon mussten zwei wegen gravierender Mängel vorübergehend geschlossen werden.
Kontrollen der Polizeien im Kanton Aargau
Die Kantonspolizei (KAPO) hat ab Beginn des Lockdowns mehrere hundert Kontrollen in Gastronomiebetrieben, Clubs und Bars sowie Verkaufsgeschäften jeglicher Art durchgeführt. Im Weiteren wurden täglich mehrere Kontrollen im öffentlichen Raum vorgenommen betreffend Menschenansammlungen und Einhaltung der Mindestabstände.
Seit Anfang Juli 2020 haben die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien über 120 Kontrollen in verschiedenartigen Gewerbebetrieben vorgenommen. Die meisten Betriebe haben die Schutzkonzepte gut bis sehr gut umgesetzt. Bei zirka zehn Prozent gab es kleinere oder grössere Beanstandungen mit entsprechenden Nachkontrollen. Einzelne Verantwortliche von Gewerbebetrieben mussten gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verzeigt werden.
Die Kontrollen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie wurden von Anfang an in koordinierter Zusammenarbeit zwischen AVS, AWA und KAPO durchgeführt.
Verlängerung der Allgemeinverfügungen (in Kraft seit 3. Juli 2020 und 9. Juli 2020)
Die von der Kantonsärztin gestützt auf das Epidemiengesetz erlassenen Allgemeinverfügungen werden bis 30. September 2020 verlängert. Der Kanton Aargau führte per Freitag, 3. Juli 2020, eine Ausweispflicht für Bar- und Clubbesuche zur Sicherstellung des Contact Tracings ein. Als weitere Massnahme verordnete der Kanton Aargau ab Donnerstag, 9. Juli 2020, eine Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste in Bar- und Clubbetrieben auf 100 Personen. Zudem müssen Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern seit dem 9. Juli 2020 eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vornehmen. Die Sektorenpflicht gilt nicht für private Veranstaltungen, namentlich Familienanlässe, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden und deren teilnehmende Personen den Organisatoren bekannt sind.
Die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung geben keinen Anlass, die Massnahmen aufzuheben. Die Massnahmen haben bisher das Ziel, das Contact Tracing zu entlasten und grössere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern, erreicht. Die Ansteckungsgefahr bleibt aber da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum zusammenkommen.
Aufhebung Verbot für Grossveranstaltungen ab 1. Oktober 2020 – kantonales Bewilligungsverfahren wird vorbereitet
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 12. August 2020 das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen bis zum 30. September 2020 verlängert. Ab dem 1. Oktober 2020 sind entsprechende Veranstaltungen voraussichtlich möglich. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) begrüsst den Entscheid. Es teilt die Ansicht des Bundesrats, dass nicht alle Grossveranstaltungen dieselben Risiken tragen. Das DGS wird in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ein kantonales Bewilligungsverfahren aufgleisen. Der Kanton Aargau wird, die epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing bei der Bewilligung von entsprechenden Veranstaltungen berücksichtigen und die Einhaltung der Bedingungen überprüfen.
Ausgeweitete Stichprobenkontrollen bei Einreisen in den Kanton Aargau
Insgesamt befinden oder befanden sich im Kanton Aargau seit dem 6. Juli 2020 5’046 Personen in Quarantäne nach einer Einreise aus einem Risikogebiet. Aktuell sind es 1’219 Personen. Seit dem 16. Juli 2020 liefert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Stichproben mit Passagierdaten von Aargauerinnen und Aargauern von Flug- oder Busunternehmen. Zusätzlich stehen dem Kanton Aargau seit Freitag, 7. August 2020, die Daten der über den Flughafen Zürich einreisenden Aargauerinnen und Aargauer zur Verfügung. Die Flughafenpolizei Zürich meldet die Personen an den Kantonsärztlichen Dienst, der eine entsprechende Prüfung vornimmt. Erste Erfahrungen zeigen, dass 75 Prozent der Passagiere sich zeitgerecht bei der zuständigen kantonalen Stelle (KAD) gemeldet haben. Die übrigen Passagiere wurden vom Contact Tracing Center kontaktiert, und es wurde eine entsprechende Quarantäne verfügt.
Zusätzlich werden Personen nach Einreise aus Risikoländern, die sich nicht rechtskonform bei der zuständigen kantonalen Stelle (unter www.ag.ch/einreise) melden oder Quarantäneanweisungen missachten, gestützt auf die Strafbestimmung der Epidemiengesetzgebung, bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden verzeigt.
Aktuelle Fallzahlen
Die aktuellen Fallzahlen sind weiterhin schwankend, zeigen im Durchschnitt eine leicht steigende Tendenz. Weiterhin werden alle infizierten Personen sowie deren Kontaktpersonen durch das Contact Tracing Center kontaktiert, informiert und begleitet. Zur Verhinderung von weiteren Infektionen ist es wichtig, dass die Abstands- und Hygieneregeln sowie alle vom BAG empfohlenen Massnahmen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang zählt der Kanton Aargau auf die Solidarität, Kooperation und Disziplin der Bevölkerung. Die Entwicklung der Coronavirus-Situation wird durch die fach- und sachzuständigen Departemente und die Staatskanzlei weiterhin aufmerksam verfolgt und kontrolliert.
Allgemeinverfügungen, Informations- und Merkblätter zum Coronavirus
Quelle: Kanton Aargau
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