Pratteln BL: Brandfall Galvaplast AG - strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen

Nachdem es am Abend des 30. Juni 2019 in Pratteln zu einem Grossbrand in der Firma Galvaplast AG kam, hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die entsprechende Strafuntersuchung inzwischen abgeschlossen.

Sie verurteilte einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 2’000.00. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens in der Höhe von rund CHF 19’000.00 tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit dem Grossbrand in der Firma Galvaplast AG vom 30. Juni 2019 in Pratteln abgeschlossen. Gestützt auf die Untersuchungsergebnisse hat sie einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma mit Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst für schuldig erklärt und mittels Strafbefehl zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 2’000.00 verurteilt. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens in der Höhe von rund CHF 19’000.00 tragen. Der Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen.

Pflichtwidrige Fahrlässigkeit führte zum Brand

Die aufwändige Strafuntersuchung hat ergeben, dass der Verurteilte bei Kontrollgängen pflichtwidrig unvorsichtig übersah, dass das Ablassventil eines Kunststoffbeckens nicht ordnungsgemäss geschlossen war, so dass sich das Becken entleeren konnte. Nachdem der Verurteilte in der Folge die Heizelemente des besagten Beckens im Leitsystem aktivierte, erhitzten sich diese aufgrund der nicht mehr vorhandenen Flüssigkeit im Becken so stark, dass zunächst der Kunststoff des Beckens zu schmelzen begann. Kurz vor 20.30 Uhr entzündete sich der geschmolzene Kunststoff schliesslich zum offenen Brand und griff nur kurze Zeit später auf das gesamte Gebäude über. Aufgrund des Brandes entstand ein geschätzter Sachschaden in der Höhe von über CHF 8.5 Millionen.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Verurteilten macht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft keine weiteren Angaben zur Person und dankt für das Verständnis.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Basel-Landschaft
Titelbild: SevenMaps – shutterstock.com

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