DE | FR | IT

Coronavirus: „Superspreaderin“ droht Gefängnisstrafe

Garmisch-Partenkirchen (Bayern). Eine Amerikanerin (26) machte nach der Rückkehr aus dem Griechenland aufgrund von Halsweh einen Corona-Test. Ihr wurde nahegelegt, sich in Quarantäne zu begeben.

Dies tat die Frau aber nicht, stattdessen besuchte sie mit Kollegen den Irish Pub und die Cocktailbar „Peaches“, wo eine Karaoke-Party stattfand. Am Morgen danach bekam sie ihr positives Testergebnis. Laut dem Landrat Anton Speer hat die 26-Jährige „mindestens 22 Amerikaner angesteckt“.

Sie wäre damit eine sogenannte „Superspreaderin“ – und ihr droht nun sogar Gefängnis, wie Rechtsanwalt Arndt Kempgens im BILD-Interview erklärt:

„Wir haben hier eine strafrechtliche Variation, die hier in Betracht kommt: Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung sogar. Wenn man genau weiß, dass man infiziert ist oder infiziert sein könnte und trotzdem feiern geht, dann ist das vorsätzliche Körperverletzung, wenn jemand angesteckt wird. Und da gibt es sogar eine Verschärfung – gefährliche Körperverletzung heißt es nämlich dann, wenn jemand mittels solcher Viren körperverletzt, und da ist die gesetzliche Mindeststrafe 6 Monate.“

Die Staatsanwaltschaft werde aufgrund des öffentlichen Interesses nun automatisch in dem Fall ermitteln, wie der Rechtsanwalt weiter erläutert.

 

Quelle: Bild.de (bearbeitet von belmedia Redaktion)
Titelbild: Dmitrijs Kaminskis – shutterstock.com

[xcatlist name="deutschland" numberposts=24 thumbnail=yes]