Kanton NW: Quarantäne für rund 400 Gäste zweier Ausgehlokale angeordnet

Aufgrund einer nachträglich festgestellten Covid-19-Erkrankung einer jüngeren Person, die sich am vergangenen Freitag- und Samstagabend in zwei Ausgehlokalen im Kanton Nidwalden aufgehalten hat, müssen sich sämtliche weiteren Gäste in Quarantäne begeben.

Dies hat der Nidwaldner Kantonsarzt angeordnet. Betroffen sind rund 400 Personen.

Eine jüngere Person, die an den Abenden vom 9. sowie 10. Oktober 2020 zwei Ausgehlokale im Kanton Nidwalden besucht hat, entwickelte kurz darauf erste Symptome einer Covid-19-Erkrankung. Der nachfolgende Test fiel positiv aus. Die beiden betroffenen Lokale – die Bar Happy-Day in Wolfenschiessen und das Jugendkulturhaus Senkel in Stans – wurden vom kantonalen Gesundheitsamt umgehend kontaktiert. Sie konnten innert kurzer Frist die Gästelisten aushändigen.

Zwar verfügen beide Lokale über ein gültiges Schutzkonzept, eine Maskenpflicht oder getrennte Sektoren sind darin aber nicht enthalten. Da eine Durchmischung des Publikums stattfand, war eine klare Eingrenzung der Kontakte nicht möglich, weshalb der Kantonsarzt für sämtliche Gäste und Mitarbeitende eine zehntägige Quarantäne angeordnet hat. Die betroffenen Besucherinnen und Besucher beider Lokale sind per SMS darüber informiert worden.

Allerdings sind nicht bei allen die Angaben vollständig und gut lesbar gewesen, namentlich bei den von Hand ausgefüllten Zetteln. Daher appelliert das Gesundheitsamt an Betroffene mit Wohnsitz in Nidwalden, die sich am vergangenen Freitagabend im „Happy-Day“ oder am Samstagabend im „Senkel“ aufgehalten und bislang noch keine SMS zur Quarantänepflicht erhalten haben, zu Hause zu bleiben und sich baldmöglichst unter der Telefonnummer 041 618 43 34 oder helpline@nw.ch zu melden. Im Falle eines E-Mails ist darin eine Telefonnummer für die Kontaktaufnahme zu hinterlassen. Weitere betroffene Personen haben sich an die zuständige Stelle in ihrem Wohnkanton zu wenden.

Da die Fallzahlen im Kanton Nidwalden jüngst zumeist aufgrund von Krankheitsübertragungen im privaten oder beruflichen Umfeld steigen, mahnt das Gesundheitsamt, die geltenden Verhaltens- und Hygienemassnahmen weiterhin auch im Kreise von Angehörigen, in der Freizeit und am Arbeitsplatz bestmöglich einzuhalten. Dort, wo Abstandhalten nicht möglich ist, soll eine Maske getragen werden. Von grösseren privaten oder öffentlichen Feiern und Anlässen wird in der aktuellen Situation abgeraten.

Erfassung mittels App ist weniger fehleranfällig

Aufgrund der hohen Anzahl an Personen, die nun in Quarantäne müssen, ist eine zumindest temporäre Aufstockung beim Team des Contact Tracing unumgänglich. Im Bedarfsfall kann über eine Vereinbarung beim Schweizerischen Roten Kreuz Unterwalden weitere personelle Unterstützung angefordert werden. Im Zusammenhang mit Gästelisten, die für das Contact Tracing unerlässlich sind, wird Bars, Clubs und auch Restaurants geraten, auf eine dafür entwickelte App zu setzen, welche sowohl für Betreiber als auch für Gäste die Erfassung von Kontaktangaben wesentlich vereinfacht. Zudem empfiehlt das kantonale Gesundheitsamt weiterhin allen, die SwissCovid App des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) herunterzuladen und auf dem Smartphone zu installieren.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Kira_Yan – shutterstock.com

Für Nidwalden
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