Kanton Aargau: Neue Massnahmen in der Pandemiebekämpfung

Ab Dienstag, 20. Oktober 2020, 18 Uhr, führt der Kanton Aargau zusätzliche Massnahmen mit dem Ziel der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) ein.

Der Kanton Aargau beschränkt die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in Bar- und Clubbetrieben auf 50 Personen und erweitert die Maskenpflicht auf sitzende Personen.

Weiter müssen die Veranstalter von privaten Anlässen auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben. An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt ab Mittwoch eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden. Weiter gibt der Kanton Aargau Empfehlungen für die Aargauer Bevölkerung und Arbeitgeber ab.

Die epidemiologische Lage im Kanton Aargau hat sich in den vergangenen Tagen verschlechtert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 121,6 und die 14-Tages-Inzidenz bei 169,1. Beide Werte liegen deutlich über dem Niveau der Vorwochen und vergangenen Monaten. Hinzu kommt eine höhere Positivitätsrate der Tests auf Covid-19 (7,2 Prozent in der Kalenderwoche 41), ein Anstieg der Hospitalisationen sowie zwei weitere Todesfälle in den letzten 7 Tagen. Alle Daten finden sich auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/corona-data.

Das Aufrechterhalten der Kapazitäten des Contact Tracing und damit das Unterbrechen von Infektionsketten sind wichtig für die wirksame Weiterführung der Epidemiebekämpfung. Derzeit sind bei exponentiell steigenden Ansteckungen zusätzlich deutlich mehr Kontaktpersonen zu verzeichnen und das Contact Tracing stösst an die Grenzen einer qualitativ ausreichenden Aufgabenerfüllung. Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme mit infizierten Personen und Kontaktpersonen kommen. Der Kantonsärztliche Dienst bittet die Bevölkerung um Unterstützung bei der Erstinformation von Kontaktpersonen im Falle einer Ansteckung.

Massnahmen in der Epidemiebekämpfung

Während den letzten vier Wochen hat das Contact Tracing Veränderungen bezüglich der Ansteckungsorte festgestellt. Vermehrt treten Ansteckungen im privaten Kontext auf. Daher sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Kapazitäten im Gesundheitswesen Massnahmen notwendig und verhältnismässig.

Der Kantonsärztliche Dienst verfügt ab Dienstag, 20. Oktober 2020, 18.00 Uhr folgende Massnahmen:

• Bei privaten Veranstaltungen mit 15 oder weniger Personen müssen Kontaktdaten erhoben und diese auf Verlangen dem Contact Tracing Center des Kantons Aargau zur Verfügung gestellt werden. Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrats ist das bisher erst ab 15 Personen nötig.
• In Bar- und Clubbetrieben dürfen sich gleichzeitig maximal 50 Gäste aufhalten.
• Gäste in Bar- und Clubbetrieben müssen eine Gesichtsmaske tragen. Gemäss Art. 3b Abs. 2 lit. c. der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrats waren sitzende Personen bisher ausgenommen.
• Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 20. Oktober 2020, 18.00 Uhr in Kraft und gilt befristet bis 31. Dezember 2020.

Massnahmen im Schulbereich

Die Weisungen für die Aargauer Volksschulen und alle Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II werden unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen ebenfalls angepasst. Ab Mittwoch gilt an sämtlichen Schulen für erwachsene Personen im Innenbereich Maskentragpflicht. Während des Unterrichts kann, wenn der Minimal-Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder eine Trennwand eingerichtet wird, darauf verzichtet werden. Bei öffentlichen Schulanlässen und -veranstaltungen auf dem Schulareal gilt die Maskentragpflicht bereits ab 12 Jahren. Das Departement Bildung, Kultur und Sport empfiehlt zudem, auf die Durchführung von Schulreisen, Klassen- oder Schullager zu verzichten. Ausflüge und Exkursionen ins Freie und in die nähere Umgebung sollen weiterhin möglich bleiben. Dabei sind die Vorgaben für den öffentlichen Raum sowie die Schutzkonzepte der besuchten Institutionen einzuhalten.

Empfehlungen für die Aargauer Bevölkerung

Aufgrund der steigenden Zahlen sowohl bezüglich der Infektionen wie auch der Hospitalisationen ruft das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Bevölkerung auf, Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten und die Schutzkonzepte zu beachten.

Die aktuell häufigsten Ansteckungsorte sind Familien, private Anlässe, der Arbeitsplatz und das Ausland. Deshalb empfiehlt das DGS der Bevölkerung, private Veranstaltungen nur in kleinen Gruppen (bis 30 Personen) durchzuführen und auf nicht zwingende Anlässe und Reisen zu verzichten. Das individuelle Verhalten diesbezüglich stellt in der Summe die wirksamste Massnahme dar.

Empfehlungen für Arbeitgeber

In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt das DGS das Maskentragen auch in nichtöffentlichen Innenräumen, wenn der Mindestabstand zwischen Personen über die Dauer einer Viertelstunde (über den Verlauf des ganzen Tages gerechnet) nicht eingehalten werden kann. Der Kanton Aargau unterstützt weiter die nationale Homeoffice-Empfehlung.

Planung und Umsetzung von Massnahmen im Aargau

Der Kanton Aargau beobachtet und analysiert die Lage laufend und beschliesst Massnahmen da, wo er Handlungsbedarf erkennt. Dabei sind insbesondere die Analyse der Ansteckungsorte sowie die epidemiologische Entwicklung (inklusive Hospitalisationen) ausschlaggebend. Der Kanton Aargau ist bedacht, Massnahmen nach folgenden Grundsätzen zu treffen:

• Die Massnahmen erfolgen risiko- und nutzenbasiert.
• Massnahmen werden in Situationen mit hohem Ansteckungsrisiko ergriffen.
• Die ergriffenen Massnahmen sollen wirksam sein.
• Es werden präventive/proaktive wie auch situative/reaktive Massnahmen ergriffen.
• Die Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung soll aufrechterhalten bleiben.
• Alle Massnahmen müssen verhältnismässig sein, und die diversen Interessen ausgewogen berücksichtigt werden.
• Die Massnahmen sollen, wenn möglich, sinnvoll regional koordiniert werden (NWCH-Kantone).
• Die angeordneten Massnahmen sollen nur so lange dauern, wie sie notwendig sind, um die Verbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern. Sie sind gemäss Epidemiengesetz regelmässig zu überprüfen.

 

Quelle: Kapo Aargau
Titelbild: yui – shutterstock.com

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