Polizistin soll Tote beklaut haben – 45-Jährige wegen Straftatenserie vor Gericht
Landshut. Sie war Fahndungsbeamtin bei der Autobahnpolizeistation Wörth an der Isar – jetzt steht Polizeihauptmeisterin Natascha S. (45) wegen einer ganzen Straftaten-Serie vor dem Landgericht Landshut.
Der schwerwiegendste Vorwurf: Am 27. November 2017 soll S. anhand der Traueranzeigen von Walburga K. (†90) und Johann H. (†89) im polizeilichen Informationssystem INPOL die Adressen der Verstorbenen abgefragt haben. Während des Rosenkranzes soll sie dann mit ihrer Freundin Susanne G. (30) eingebrochen sein und Schmuck für über 50 000 Euro sowie zwei Heiligenfiguren erbeutet haben.
Weitere Straftaten, die Natascha S. vorgeworfen werden: Sie soll sichergestelltes Geld auf der Wache und bei einer Razzia an sich genommen haben (1200 Euro Beute), „Fick dich“ in ein Auto geritzt haben, in eine Ergoldinger Dönerbude eingebrochen sein (270 Euro Beute) und auch noch 40 kinder- und jugendpornografische Bilder auf ihrem Rechner gehabt haben. Bei internen Ermittlungen des LKA kam zudem noch eine lange Liste offensichtlich privater Abfragen im Polizei-System zutage.
Der Großteil der Vorwürfe sei „hanebüchen“, verteidigte sich die seit April 2018 vom Dienst suspendierte Beamtin am Mittwoch vor Gericht. Ihre Ex-Freundin wolle ihre eigenen kriminellen Machenschaften vertuschen und schiebe ihr alles in die Schuhe, hieß es in einer von ihrem Verteidiger Patrick Schladt verlesenen Erklärung.
Sie habe zwar die Daten der Verstorbenen abgefragt, sei aber nicht eingebrochen. Sie sei durch die Verschwendungssucht ihrer Partnerin in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Als sie Susanne G. aus der Wohnung geworfen habe, habe diese ihr gedroht: „Ich mach dich fertig, ich nehm dir alles, wie du mir alles genommen hast.“
Und ihr Vorgesetzter hatte sie gewarnt: Bei weiteren Gehalts-Pfändungen sei ihr beamtenrechtlicher Status in Gefahr. „Vielleicht wollte uns Frau G. einfach alles mitteilen, was bis zu diesem Zeitpunkt vorgefallen war. Belastungseifer gegen Frau S. habe ich nicht gesehen“, so LKA-Ermittlerin Sabine T.
Tatsächlich gab Susanne G. in ihren Vernehmungen sogar an, an wen sie den erbeuteten Schmuck aus den Wohnungen der Verstorbenen vertickt hatten. Hinzu kommt: Zu den Tatzeiten hatte die angeklagte Polizistin dienstfrei oder sich kurzfristig abgemeldet. Eine Woche nach den Einbrüchen hatte sich der Gerichtsvollzieher bei Natascha S. angesagt.
Die Komplizin der Angeklagten wurde vom Amtsgericht München mittlerweile wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil gegen Natscha S. will Richter Ralph Reiter am 30. November verkünden.
Quelle: Bild.de (bearbeitet von belmedia Redaktion)
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