DE | FR | IT

Pakistan: 13-Jährige wird ihrem Entführer zugesprochen

13.11.2020 |  Von  |  News

Am 13. Oktober entführte der 44-jährige Muslim Ali Azhar im pakistanischen Karatschi die 13-jährige Christin Arzoo. Zwei Tage nach dem Vorfall wurde Arzoos Vater darüber informiert, dass der Entführer eine Heiratsurkunde vorgelegt habe.

Plötzlich war seine Tochter scheinbar 18 und zum Islam übergetreten.

In den „angepassten“ Urkunden wird Arzoos Alter mit 18 angegeben und bescheinigt, dass sie zum Islam konvertiert sei. Zwei Wochen später sprach das Hohe Gericht von Sindh dem Entführer das Sorgerecht für Arzoo zu, doch aufgrund von Protesten wiesen die Richter die Polizei am vergangenen Montag an, für die Freilassung des Mädchens zu sorgen.

Anzeige

Ihr Fachgeschäft für Natur-Bettwaren

  • Massivholz-Betten in über 60 Designs
  • Fanello Lattenrost und Naturlatex-Matratzen
  • Duvets, Kissen und Bett-Auflagen aus Schurwolle
  • Bettwäsche aus biologischer Baumwolle

Spycher-Handwerk AG

Bäch 4

CH-4953 Huttwil

+41 (0)62 962 11 52 (Tel.)

info@kamele.ch (Mail)

www.spycher-handwerk.ch (Web)

„Arzoo ist das Gesicht von vielen“

Eine lokale Kontaktperson erklärt, dass Pakistans Christen Gerechtigkeit wünschen: „Ein solches Urteil würde für die Zukunft Klarheit darüber schaffen, dass Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit vor Missbrauch geschützt werden, in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes zur Beschränkung der Kinderheirat. Arzoo ist das Gesicht von vielen anderen.“

Nach ihrer Freilassung konnte das Mädchen allerdings noch nicht zu ihrer Familie zurückkehren. Sie befindet sich derzeit in staatlicher Obhut und wird dort betreut.

Anzeichen von Gehirnwäsche

Das Gericht ordnete medizinische Untersuchungen an, um das Alter des Mädchens zu bestätigen. Diese könnten Arzoos Minderjährigkeit beweisen und die Angaben ihrer Eltern belegen. Doch selbst wenn das Gericht die Zwangsheirat annullieren und das Mädchen an seine Eltern zurückgeben sollte, würde dies für Arzoo keine Rückkehr in ihr gewohntes Leben bedeuten. Nach Ansicht der Anwälte würde ihr „Bekenntnis“ zum Islam vor dem Gesetz seine Gültigkeit behalten. Mit anderen Worten: Sie wäre offiziell eine Muslimin.

„Die Situation ist sehr angespannt. Wir sind dankbar, dass das Gericht vor einigen Tagen die Verhaftung des Mannes angeordnet hat, der Arzoo entführt, missbraucht und zur Heirat gezwungen hat. Aber es kann zu öffentlichem Aufruhr und sogar Gewalt kommen, weil sie bekannt hat, Muslimin zu sein.“ Obschon das „Bekenntnis“ unter Bedrohung und Einschüchterung abgelegt wurde.

Kirchenleiter dankt für internationale Solidarität

Ein Kirchenleiter sprach seinen Dank gegenüber all denen aus, die sich innerhalb und ausserhalb des Landes für die 13-Jährige eingesetzt haben. „Wir sind allen dankbar, die ihre Stimme im Namen von Arzoo erhoben haben. Und auch für diejenigen, die diese und ähnliche Begebenheiten mitverfolgen.“

Auf dem Weltverfolgungsindex 2020 steht Pakistan an der 5. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.

 

Quelle: Open Doors Schweiz
Titelbild: tunasalmon – shutterstock.com