Polizei lanciert Kampagne gegen sexuelle Übergriffe auf Kinder via Internet
Die Schweizer Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) lancieren eine Präventionskampagne gegen das „Grooming“, auch bekannt als „Child Trapping“.
Dabei handelt es sich um ein Kontaktmittel, das von einem schweren Sexualstraftäter benutzt wird, um einen Minderjährigen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel zu missbrauchen. Einfache präventive Massnahmen können das Risiko stark einschränken.
Schwerverbrecher versuchen, über elektronische soziale Netzwerke Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, indem sie sich als gleichaltrige Jugendliche ausgeben. Ihr Ziel ist es, sexuelle Bilder oder Videos zu erhalten oder Kontakt in der Realität herzustellen, um sexuelle Beziehungen mit dem betrogenen Minderjährigen zu haben. Die Schädigung der Persönlichkeit des Minderjährigen kann erheblich und lang anhaltend sein. Eltern können ihr Kind bei seinen digitalen Aktivitäten beraten. Dazu gehören :
- Sie sollen ermutigt werden, sich nicht auf eine Person zu verlassen, die nur über das Internet bekannt ist;
- Machen Sie sie darauf aufmerksam, dass Passwörter und offizielle Dokumente niemals übermittelt werden sollten;
- Ermutigen Sie sie, niemals Fotos oder intime Informationen preiszugeben.
Die Statistiken ermöglichen es derzeit nicht, zu definieren, ob sexuelle Handlungen an Kindern (7 im Jahr 2019) einen Grooming-Ansatz beinhalten. Nach Schätzungen der Polizei werden jedoch junge Menschen, die Chatrooms besuchen, wahrscheinlich sehr schnell zu sexuellen Zwecken angesprochen. Die Wachsamkeit der Eltern, die besser in der Lage sind, solche Fallen zu vereiteln, wird sehr nützlich sein.
Im Falle eines Missbrauchs können Beschwerden bei der Polizei an Empfängen eingereicht werden, die an die aktuellen Massnahmen zum Schutz vor COVID-19 angepasst wurden. Die Polizei ist und bleibt über andere Kanäle zugänglich. Durch die Wahl der Nummer 117 in einem Notfall, über die Nummer 032 / 420 65 65 für eine nicht dringende Anfrage, per E-Mail und per Post entsprechend den Adressen auf der Website der Polizei.
Quelle: Kantonspolizei Jura
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