Kanton St.Gallen: Welches Licht muss ich einschalten?
Tagfahrlicht, Abblendlicht oder doch Nebellicht? Besonders in der dunklen Jahreszeit ist es von grosser Bedeutung, dass die Verkehrsteilnehmenden das richtige Licht an ihren Fahrzeugen einschalten. Somit kann die Verkehrssicherheit erhöht und die Anzahl an Unfällen reduziert werden.
Der Ratgeber „Licht an Motorfahrzeugen“ der Kantonspolizei St.Gallen schafft Klarheit.
Grundsätzlich gilt, dass alle motorisierten Fahrzeuge mit Tagfahrlicht fahren müssen. Abblendlichter sind von Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln zu verwenden. Auch nicht motorisierte Fahrzeuge, wie beispielsweise Velos, müssen unter diesen Bedingungen mittels Licht sichtbar gemacht werden.
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen verwendet werden. Nicht aber beim Kreuzen mit anderen Fahrzeugen, da sie besonders stark blenden.
Der Kapo-Ratgeber „Licht an Motorfahrzeugen“ klärt genauer darüber auf, welches Licht wann eingeschaltet werden muss und welche Bussen bei Nichtbeachten der Regeln drohen.
Quelle: Kapo SG
Bildquelle: Kapo SG