Illegale Adoptionen aus Sri Lanka: Bundesrat bedauert Versäumnisse
Der Bundesrat anerkennt und bedauert, dass die schweizerischen Behörden Adoptionen aus Sri Lanka bis in die 1990er-Jahre trotz gewichtiger Hinweise auf teilweise schwere Unregelmässigkeiten nicht verhindert haben.
Dies hat er an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 festgehalten. Deshalb sollen damals in die Schweiz adoptierte Personen bei ihrer Herkunftssuche stärker unterstützt werden. Der Bundesrat wird auch die heutige Adoptionspraxis kritisch überprüfen.
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 17.4181 „Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert“ anerkennt der Bundesrat die Verfehlungen der damaligen Behörden. Trotz früher und eindeutiger Hinweise auf illegale Adoptionsvermittlungen in Sri Lanka hatten es Bund und Kantone zu lange unterlassen, angemessene Massnahmen gegen die Missstände zu ergreifen, wie die bereits im Februar 2020 publizierte historische Analyse der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aufzeigt.
Bundesrat bedauert die Verfehlungen
Diese Versäumnisse der Behörden prägen das Leben der damals adoptierten Personen bis heute. Der Bundesrat bedauert, dass Bund und Kantone ihre Verantwortung gegenüber den Kindern nicht wahrgenommen haben. Der Bundesrat ist bereit, die betroffenen Personen bei ihrer Herkunftssuche künftig noch stärker zu unterstützen. Welche Massnahmen dafür zu treffen sind, wird von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Betroffenen und privaten Organisationen geprüft.
Weiter will der Bundesrat die historische Aufarbeitung der illegalen Adoptionen in der Schweiz ausweiten. Eine ergänzende Forschungsarbeit zur ZHAW-Analyse soll zeigen, ob es Hinweise auf systematische Unregelmässigkeiten bei Adoptionen auch aus weiteren Herkunftsländern gibt. Um allfällig verbleibende Schwachstellen der Organisation, der Zuständigkeiten und der Verfahren bei Adoptionen zu eruieren, wird eine Expertengruppe auch das heutige System unter die Lupe nehmen. Sollte die Analyse Mängel aufzeigen, wird der Bundesrat entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen.
Quelle: Der Bundesrat
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