Bund hat Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren verstärkt
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18.12.2020 einen Bericht zum Stand der Umsetzung von Massnahmen gegen Naturgefahren zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass diese Massnahmen in den letzten vier Jahren gestärkt wurden. Dies beispielsweise dank einer neuen Karte, die dazu dient, Hochwasserschäden durch Oberflächenabfluss abzuwenden.
2016 hat der Bundesrat 67 Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren beschlossen. Ein Viertel dieser Massnahmen ist inzwischen umgesetzt, wie ein Bericht über den Stand der Arbeiten aufzeigt. Der Bundesrat hat am 18.12.2020 vom Bericht Kenntnis genommen.
Geringere Schäden dank Vorsorge
Neu gibt es eine «Gefährdungskarte Oberflächenabfluss», die gemeinsam von Bundesbehörden und Versicherungen erarbeitet wurde. Sie schliesst eine wesentliche Lücke in den Gefahrengrundlagen. Die Karte zeigt, wo Regenwasser bei starken Niederschlägen nicht versickern kann und oberirdisch abfliesst. Oberflächenabfluss verursacht bis zu 50 Prozent der Hochwasserschäden und trat in den letzten Jahren vermehrt auf. Die Karte dient Kantonen, Gemeinden und Privaten, diese Schäden mit geeigneten Schutzmassnahmen abzuwenden. Mit dem Klimawandel ist mit heftigeren und häufigeren Niederschlägen und somit auch mit mehr Oberflächenabfluss zu rechnen.
Zudem hat der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein die Naturgefahren Hochwasser, Rutschungen, Murgänge, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck, Hagel und Erdbeben in die Baunorm SIA 261/1 aufgenommen oder überarbeitet. Diese Norm ist eine wichtige Grundlage für Fachleute: Sie zeigt auf, wie diese Naturgefahren bei der Planung und Berechnung von Bauten und Anlagen zu berücksichtigen sind.
Die neue Informationsplattform «Schutz vor Naturgefahren» der wichtigen Akteurinnen und Akteure im Bereich Gebäudeschutz (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG, Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Hauseigentümerverband Schweiz HEV, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA, Verband Schweizerischer Kantonalbanken VSKB, Schweizerischer Gemeindeverband SGV) enthält alle Informationen zum Gebäudeschutz, darunter drei Filme für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer über erfolgreichen Objektschutz.
Für ein Ereignis gewappnet sein
Neu unterstützt der Bund die Kantone und Gemeinden mit einem Leitfaden, um Einsatzpläne zu erstellen und umzusetzen. Feuerwehr, Polizei und Zivilschutz benötigen solche Einsatzpläne, um Personen zu schützen und um Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen zu vermindern. Einsatzpläne regeln, welche Interventionen im Ereignisfall notwendig sind.
Der nächste Bericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren in der Schweiz ist für 2025 vorgesehen.
Schutz vor Naturgefahren als Daueraufgabe
Aufgrund der zunehmenden Nutzung des Lebensraums sowie des Klimawandels steigen die Risiken von Naturgefahren wie Hochwasser, Bergstürze oder Lawinen trotz aller Schutzanstrengungen. Der Bund will mit den im Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» aufgeführten Massnahmen die Risiken auf ein akzeptables Mass begrenzen. Ziel der Anstrengungen aller Akteurinnen und Akteure dieser Verbundaufgabe ist, einen sicheren Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz zu erhalten.
Quelle: Der Bundesrat
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