Staatsanwaltschaft FR: Bericht über die Tätigkeit im Jahre 2020

Trotz der Gesundheitskrise ist es der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (StA) gelungen, ihre Situation unter Kontrolle zu halten, namentlich indem sie die Anzahl offener Verfahren stabilisieren konnte, obwohl sie mit einer Zunahme der sogenannten alten Verfahren zu kämpfen hat.

Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch und an der Grenze ihrer Kapazität.

Zum zweiten Jahr in Folge wird die Staatsanwaltschaft aufgrund der Gesundheitskrise keine Pressekonferenz abhalten und ihre Betriebsergebnisse für das Jahr 2020 in einer Pressemitteilung präsentieren.

Zahlenmässig verzeichnet die Staatsanwaltschaft einen Rückgang der erfassten Verfahren (- 1’233 im Vergleich zu 2019), wobei dieser Rückgang hauptsächlich Übertretungsstraffälle oder Dossiers im Bereich Strassenverkehr betraf. Im Jahr 2020 wurden 8’805 rechtskräftige Strafbefehle erlassen (- 497), wobei der Anteil der Strafbefehle, gegen die Einspruch erhoben wurde, auf 6 % (+ 1.4 Punkte) anstieg. Die Staatsanwälte stellten ausserdem 3’290 Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstelllungsverfügungen (- 643) und 350 Anklageschriften (-33) aus. Etwa 59.9 % der registrierten Fälle führten innerhalb von drei Monaten nach ihrer Registrierung zu einer Entscheidung (+ 0.4 Punkte). Die Anzahl der am 31. Dezember 2020 hängigen Verfahren belief sich auf 4’594 (+ 15) und die Anzahl der Verfahren, die älter als 12 Monate sind auf 652 (+ 180). Es wurden 196 Personen inhaftiert (- 23) bei insgesamt 19’734 Hafttagen (- 239).

In ihrem Bericht, der dieser Pressemitteilung beigelegt ist, stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass die Gesundheitskrise im Allgemeinen den reibungslosen Betrieb zwar behindert hat, sie indessen nur mässige Auswirkungen auf ihre Arbeitsweise hatte. Die Staatsanwaltschaft konnte das Arbeiten im Homeoffice rasch organisieren und sich auf das Engagement und die Flexibilität aller Mitarbeiter verlassen. Wie aus der Stabilität der obgenannten Zahlen ersichtlich ist, konnten die laufenden Untersuchungen fortgesetzt werden, obschon einige Einvernahmen verschoben werden mussten. Dennoch kommt die Staatsanwaltschaft bezüglich ihrer Arbeitsbelastung weiterhin an ihre Kapazitätsgrenzen, obwohl sie ab dem 1. Januar 2021 von einer zusätzlichen halben Gerichtsschreiberstelle profitieren kann.

Im Jahr 2020 sah sich die Staatsanwaltschaft mit einer grossen Anzahl von Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Coronavirus konfrontiert. Bis heute wurden 835 Verfahren wegen Verstössen gegen die von den Behörden erlassenen Vorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus registriert, zusätzlich zu 41 Verfahren im Zusammenhang mit aufgrund von COVID-19 gewährten Solidarbürgschaften.

Zu den weiteren Höhepunkten des Jahres 2020 zählt die Staatsanwaltschaft den Amtsantritt der Staatsanwältin Stéphanie AMARA, die unter den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft durchgeführte Umfrage zu den Erfahrungen mit dem Homeoffice und deren langfristigen Fortführung sowie die Einführung eines Pilotprojekts, in der die Mediation Vorrang hat bei Fällen, die einen grundlegenden Streit zwischen den Parteien offenbaren, der durch einen strafrechtlichen Entscheid nicht beigelegt werden könnte.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft FR
Titelbild: yui – shutterstock.com

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