Österreicher (51) tötet Ex-Lebensgefährtin (†50) und deren Mutter (†76) – Nachtrag
Wals-Siezenheim (Flachgau). Die bisherigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Salzburg ergaben, dass der 51-jährige österreichische Beschuldigte am späten Abend des 5. Mai 2021 in der Gemeinde Wals-Siezenheim die 76-jährige Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin durch drei Schüsse und seine ehemalige 50-jährige Lebensgefährtin durch sieben Schüsse tötete.
Nachdem er am 5. Mai 2021, gegen 23:30 Uhr zum Haus der 50-Jährigen gefahren war, kam es dort zu einem vorerst verbalen Streitgespräch mit der 76-Jährigen.
Da diese ihn in weiterer Folge körperlich attackiert haben soll, zog er seine Faustfeuerwaffe und schoss damit aus kurzer Distanz auf die Frau. Danach gab er, aus ihm unerklärlichen Gründen, die Schüsse auf seine ehemalige Lebensgefährtin ab. Nach der Tat entschloss er sich zur Flucht und fuhr mit seinem PKW auf direktem Weg zum Wolfgangsee.
Von dort führte er mehrstündige Gespräche mit Angehörigen und der Polizei, wobei er den Ablauf der Tat schilderte und einen Suizid ankündigte. Den Polizisten gelang es in diesen Gesprächen, ihn zu lokalisieren und von seinen Suizidabsichten abzubringen, sodass er in den Morgenstunden des 6. Mai 2021 von Kräften des Einsatzkommandos Cobra widerstandlos festgenommen werden konnte. Die beiden mitgeführten Faustfeuerwaffen wurden sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Obduktion der Leichen und die richterlich bewilligte Festnahme des Beschuldigten an. Bei den Obduktionen, welche noch am 6. Mai 2021 vorgenommen wurden, stellten die Gerichtsmediziner die Schussverletzungen als Todesursachen fest. Der 51-jährige Beschuldigte zeigte sich bei seiner Vernehmung am 6. Mai 2021 grundsätzlich geständig. Er wird nach Abschluss aller Maßnahmen am 7. Mai 2021 in die Justizanstalt Salzburg überstellt.
Der Beschuldigte war rechtmäßig im Besitz der beiden Faustfeuerwaffen und in Ausübung seiner Tätigkeit als Detektiv zum Führen der Waffen berechtigt. Der 51-jährige Beschuldigte galt, trotz zahlreicher, zumeist seiner beruflichen Tätigkeit geschuldeter polizeilicher Amtshandlungen, gerichtlich als unbescholten.
Quelle: Polizei Salzburg
Titelbild: Symbolbild © Basotxerri – shutterstock.com