Stadtpolizei Zürich: 1. Mai 2021 - Aussprache mit Medienschaffenden
Nach den unbewilligten Demonstrationen am 1. Mai 2021 hatten sich Medienschaffende teilweise über die polizeiliche Behandlung beschwert.
Stadträtin Karin Rykart und Kommandant Daniel Blumer luden deshalb zu einer Aussprache ein. In einem konstruktiven Dialog wurden die Probleme, Massnahmen und Regeln diskutiert.
Der Journalistenverband impressum und der Zürcher Presseverein (ZPV) haben anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit einen offenen Brief an die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) geschickt und das Vorgehen der Polizei gegen Medienschaffende am 1. Mai kritisiert.
Auch der Verein Reporter ohne Grenzen (RSF) Deutschschweiz und einzelne Medienschaffende haben sich mit kritischen Fragen an die Stadtpolizei und an das Sicherheitsdepartement gewandt. Stadträtin Karin Rykart und Kommandant Daniel Blumer luden deshalb zu einer Aussprache ein.
Pressefreiheit garantieren
Stadträtin Karin Rykart betont, dass die Medien in der Gesellschaft eine ausserordentlich wichtige Funktion wahrnehmen würden und es die Pressefreiheit zu schützen gelte. Sollten Medienschaffende am 1. Mai 2021 nicht korrekt oder gar herablassend behandelt worden sein, so sei dies inakzeptabel. Andererseits müssten Medienschaffende die Rolle der Stadtpolizei respektieren, die gerade an Tagen wie dem 1. Mai grosse Herausforderungen zu bewältigen habe. Eine Behinderung der Polizeiarbeit könne deshalb nicht in Frage kommen.
Als Sicherheitsvorsteherin stellt sie zudem klar, dass sie aufgrund der Gewaltenteilung keinen Einfluss auf die strafrechtliche Verfolgung von Personen und damit auch von Medienschaffenden nehmen dürfe.
Regeln für die Stadtpolizei
Kommandant Daniel Blumer betont, dass es nicht im Interesse der Stadtpolizei Zürich sei, Medienschaffende an ihrer Arbeit zu hindern. Die Polizistinnen und Polizisten würden im Rahmen ihrer zweijährigen Ausbildung auf die Thematik „Umgang mit Medienschaffenden“ sensibilisiert. Es sei selbstverständlich, dass gefilmt und fotografiert werden dürfe, niemand einen Presseausweis mitführen müsse und Polizeiangehörige die Medienarbeit nicht behindern dürften. Es würden keine Handys, Fotoapparate oder Kameras beschlagnahmt (Ausnahme: Sicherstellung bei strafrechtlichen Handlungen), Aufnahmen gelöscht oder deren Löschung verlangt. Ebenso selbstverständlich müsse ein respektvoller Umgang mit Journalistinnen und Journalisten sein. Kommandant Daniel Blumer sichert zu, das Thema des Umgangs mit Medienschaffenden in der nächsten anstehenden Weiterbildung zu schärfen und entsprechend in einem umfassenden Merkblatt zu dokumentieren.
Regeln für die Medienarbeit
Gleichzeitig macht Daniel Blumer klar, dass auch Medienschaffende Regeln zu beachten hätten. Anweisungen der Polizei sei grundsätzlich Folge zu leisten. Unter Hinweis auf die geltende Rechtsprechung hält er fest, dass Journalistinnen und Journalisten das Recht hätten, sich an Ort und Stelle über politische Ereignisse zu informieren und darüber zu berichten. Dagegen könnten sie nicht verlangen, anders als andere Personen behandelt zu werden, wenn sie in einer Verdachtssituation angetroffen würden. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn Medienschaffende mit anderen Demonstrationsteilnehmenden im Rahmen einer unbewilligten Veranstaltung eingekesselt würden. Der Presseausweis und die berufliche Stellung würden nicht dazu führen, dass grundsätzlich keine Anzeige oder Wegweisung erfolge. Der Verzicht auf eine Anzeige oder eine Wegweisung sei nur ausnahmsweise und in klaren Fällen möglich. Es gelte deshalb die dringende Empfehlung, räumlich und sachlich eine gewisse Distanz zu halten. Wer diese aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen wolle, müsse mit einer Verzeigung rechnen. Über die Strafbarkeit würden dann die Justizbehörden entscheiden.
Kommandant Blumer weist darauf hin, dass Medienschaffende in Einzelfällen zu verbotenen Veranstaltungen aufgerufen hätten. Andererseits sei es auch schon vorgekommen, dass Journalistinnen und Journalisten vor gewalttätigen Demonstrationsteilnehmenden hätten beschützt werden müssen.
Fakten zum 1. Mai 2021
Momentan kann die Stadtpolizei folgende Informationen rund um den Einsatz am 1. Mai 2021 bekannt geben: Anlässlich der Polizeiaktionen an der Rotwandstrasse und an der Lagerstrasse wurden insgesamt 674 Personen kontrolliert. Sie wurden weggewiesen und müssen nun mit Verzeigungen rechnen. Bis jetzt sind fünf Medienschaffende bekannt, die sich während der Aktion innerhalb der Polizeiabsperrungen aufgehalten haben.
Der Stadtpolizei Zürich ist es ein grosses Anliegen, mit den Medienschaffenden eine gute Zusammenarbeit zu pflegen. So setzt sie alles daran, die mehreren tausend Anfragen jährlich möglichst schnell, umfassend und transparent zu beantworten.
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Zürich