Region Winterthur ZH: Vorfall mit Autodiebstahl und angefahrener Polizistin

Vorfall mit Autodiebstahl und angefahrener Polizistin vom Oktober 2019 in der Region Winterthur: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 26. Mai 2021 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen einen Mann wegen versuchten Mordes und verschiedener weiterer Delikte erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2019 in der Region Winterthur im Anschluss an einen Fahrzeugdiebstahl eine Strassensperre durchbrochen und dabei eine Polizistin lebensgefährlich verletzt zu haben.

Angeklagt wird ein zum Tatzeitpunkt 20-jähriger Schweizer aus der Region Winterthur. Dem Mann wird vorgeworfen, am 13. Oktober 2019 abends in Neftenbach ZH in eine Ga- rage eingebrochen zu sein und ein Fahrzeug entwendet zu haben. Nach der Diebstahlmeldung durch die Garage am darauffolgenden Morgen leitete die Kantonspolizei Zürich um- gehend eine Fahndung ein. Im Zuge dieser Fahndung konnte das gestohlene Fahrzeug wenige Stunden später in Winterthur gesichtet und eine Strassensperre errichtet werden. Als der gesuchte Mann die Polizei erblickte, hielt er zunächst an und beschleunigte das Fahrzeug anschliessend, um die Sperre zu durchbrechen. Dabei fuhr er eine zum Tatzeit- punkt 39-jährige Polizistin an, welche mehrere Meter durch die Luft geschleudert wurde, auf dem Asphalt aufprallte und beim Vorfall lebensgefährlich verletzt wurde. Eine weitere Polizistin konnte sich erst in letzter Sekunde in Sicherheit bringen.

Der Tatverdächtige konnte nach einer Verfolgung kurze Zeit später in Hofstetten ZH von der Kantonspolizei Zürich verhaftet werden und die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität eröffnete ein Strafverfahren gegen den 20-jährigen Mann. Mit Anklage vom
26. Mai 2021 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren nun abgeschlossen.

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft. Neben versuchten Mordes, Diebstahls und weiterer Delikte werden dem Mann auch verschiedene qualifizierte Strassenverkehrsdelikte zur Last gelegt, die er mit dem entwendeten Fahrzeug zwischen dem Fahrzeugdiebstahl und seiner Verhaftung in verschiedenen Kantonen begangen haben soll.

Die Anträge betreffend Strafmass werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft ZH
Artikelbild: Symbolbild © sevenMaps – shutterstock.com

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