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Jugend vor Drogen schützen – Kapo Bern leistet Präventionsarbeit

Suchtprävention für Kinder und Jugendliche ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Man kann sie nicht Eltern und Schulen überlassen. Im Kanton Bern geht die Polizei besondere Wege.

Süchte treffen nicht nur Kinder und Jugendliche, die psychisch aus dem Gleichgewicht geraten oder sozial benachteiligt sind. Es sind auch Söhne und Töchter aus intakten Familien, die einfach über die Clique, Freunde oder eben ungute Kontakte zu Drogen kommen.



Leider legen es die Dealer auch darauf an und gehen zu den Schulen, fangen die Schüler ab. Drogenkonsum fängt daher oft aus Neugierde zum ersten Mal statt, wegen Gruppendruck oder weil man erwachsener sein will. Doch können ein gutes Elternhaus und aufmerksame Lehrer, Jugendarbeiter und Personen im näheren Umfeld vieles verhindern.

Es braucht eine klare Haltung und verbindliche Regeln im Umgang mit Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen Drogen, aber auch im Umgang mit Glücksspielen oder Digitalen Medien!

Es ist wichtig, Risikosituationen von vorneherein zu erkennen und zu intervenieren. Die Polizei Bern berät und begleitet hierbei und überall, wo Suchprävention sinnvoll ist: Familie, Beruf, Schulen, Sportvereine, Freizeitorganisationen, Jugendheime etc.

Die Polizei Bern spricht zum Beispiel mit OberstufenschülerInnen und über die verschiedenen Aspekte des Suchmittelkonsums und thematisiert die gesetzlichen Bestimmungen zu legalen und illegalen Substanzen.

Wichtig ist aber auch, den jungen Menschen nahezubringen, wie sich Suchtmittelkonsum auf die soziale, finanzielle oder berufliche Situation der Jugendlichen auswirken kann!



Alkohol, Drogen und Sucht in der Schweiz

Jede 5. Person in der Schweiz trinkt zu viel Alkohol. Die Polizei sieht die Auswirkungen täglich in Form von Gewalt, Konflikten, schweren Unfällen.

Der Konsum von Drogen jeder Art kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Ebenso muss man mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Weit verbreitet ist der Mischkonsum von einer illegalen Droge und Alkohol. Gerade diese Mischung und die von Alkohol und Medikamenten macht die Wirkung unkontrollierbar und so entstehen die gefährlichsten Substanzkombinationen überhaupt. Es geht bis zu lebensgefährlichen Vergiftungen.

Auch Cannabis ist nicht harmlos. Cannabis mit mehr als 1 Prozent THC (Tetrahydrocannabinol) ist in der Schweiz als verbotene Substanz klassifiziert. Dasselbe gilt für Cannabisharz, sogenanntes Haschisch, dies sogar dann, wenn es weniger als 1Prozent THC enthält.

Nur die Cannabisblüten mit weniger als 1 Prozent THC dürfen legal gehandelt werden. Das darin ebenfalls enthaltene CBD (Cannabidiol) beeinflusst die menschliche Psyche nicht. CBD unterliegt deshalb nicht dem Betäubungsmittelgesetz und ist legal erhältlich.



Kantonspolizei Bern im Kampf gegen Drogenmissbrauch

Die Polizei Bern bekämpft Straßenverkehrs- und Gewaltdelikte, die auf Alkohol- und Drogenmissbrauch zurückzuführen sind. Ebenso Straftaten der Rauschgiftkriminalität wie Einfuhrschmuggel, Handel und Drogenbesitz.

Das Ziel polizeilicher Massnahmen der Suchtprävention ist, Suchtkarrieren zu verhindern. Die Kantonspolizei Bern leistet einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention, indem sie Jugendliche über rechtliche Aspekte, gesundheitliche Risiken und soziale Folgen des Konsums legaler sowie illegaler Suchtmittel aufklärt und zu einem normgerechten Verhalten anleitet.

Die Suchtprävention umfasst viele Bereiche, auch das illegale Dealen. Hier muss recherchiert werden, wie die Jugendlichen zu Dealer werden, und ihr Umfeld muss untersucht werden. Bei den Besuchen der Beamten in der Schule, die der Aufklärung und Suchtprävention dienen, wird auch vermittelt, was man als möglicher Mitwisser tun kann.

Die Teilnehmer diskutieren gemeinsam mit den Beamten über die Gefahren für Dealer und Konsumenten. Anhand realer Ereignisse werden diese Themen behandelt und die Jugendlichen ermutigt zu handeln, wenn sie etwas vom Dealen mitbekommen.

Die negativen Folgen des Dealens für das eigene Leben werden nahegebracht, etwa die stete Angst vorm Erwischtwerden, der Verlust von Freunden und Familien, schlechtes Gewissen, Gewalt, Bedrohungen, gesundheitliche Schäden, eigene Abhängigkeit.

Der Teufelskreis oder die Spirale, die den Drogenkonsument und den Dealer hinabziehen, werden veranschaulicht.

Wer etwas von illegalem Drogenkonsum erfährt oder von Dealern, kann die Präventionsabteilung im Kanton Bern kontaktieren unter: +41 (0)31 638 91 00.



Suchthilfeangebote im Kanton Bern

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) finanziert und koordiniert ein bedarfsgerechtes Suchthilfeangebot.

Das Angebot richtet sich an Betroffene, Angehörige, Erwachsene und Jugendliche und umfasst den legalen sowie den illegalen Bereich.

Der Kanton Bern hat in den Jahren 2009 bis 2011 ein eigenes Suchthilfekonzept aufgestellt.

Die Suchtpolitik des Bundes basiert auf vier Säulen:

  1. Prävention
  2. Therapie
  3. Schadensminderung
  4. Repression

Die Weiterentwicklung des Viersäulenmodells zum Würfelmodell beinhaltet die Unterscheidung der verschiedenen Substanzen und Konsumformen. Es ist ebenfalls richtungsweisend für die Ausgestaltung des kantonalen Suchthilfeangebotes.

Strategien und Massnahmen

Die Kantonspolizei Bern verfolgt mit präventiven und repressiven Massnahmen das Ziel der Durchsetzung des Verbots des Drogenmissbrauchs im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Ebenso wie die Reduzierung der Verfügbarkeit illegaler Drogen.

Beim Thema legale Drogen soll den Jugendlichen die Problematik der Verfügbarkeit nahe gebracht werden. Daher werden bereits Jugendliche und junge Erwachsene im Schulalter und an weiterführenden Bildungsinstitutionen auf diese Thematik hin sensibilisiert.

Ein Abtauchen in die Suchtproblematik und das entsprechende Milieu soll verhindert werden. Die jeweilige „Szene“ wird von der Polizei beobachtet und gegebenenfalls wird präventiv eingeschritten.

Das Einschreiten und die Präsenz der Berner Polizei zeigen eine positive Wahrnehmung nicht nur auf Seiten der allgemeinen Bevölkerung, sondern auch auf Seiten der betroffenen süchtigen Personen.

Repressive Massnahmen können präventiv wirken. Ein wichtiger Punkt ist die Marktregulierung. Ebenso werden Straftaten alleine durch die Anwesenheit und regelmässige Kontrollen durch Polizeibeamte verhindert.



Weiterführende Links: 

Suchthilfe (Soziales) Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion – Kanton Bern

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg Das Blaue Kreuz ist ein wichtiger Ansprechpartner in Suchtfragen. Die Fachorganisation bietet vielfältige Programme in den Geschäftsfeldern Suchtprävention, Beratung und Integration an 13 Standorten.

infodrog: Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht

Safe Zone: Online-Beratung zu Suchtfragen

Sucht Schweiz

Gesundheitsplattform für Jugendliche


Ansprechpartner:

Kantonspolizei Bern
Prävention
Schermenweg 5
Postfach
CH-3001 Bern

+41 (0)31 638 91 00 (Tel)

praevention@police.be.ch (Mail)
www.police.be.ch (Web)


 

Titelbild, Bild 1 – 3: Kantonspolizei Bern
Bild 4: Yevhen Prozhyrko – shutterstock.com
Bild 5: fotoNino – shutterstock.com

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