"Katzenspielzeug" blendet Triebfahrzeugführer - Bundespolizei ermittelt unachtsame Laserpointer-Nutzerin
Rosbach. Gestern Abend (12. Juli) leuchtete eine junge Frau am Bahnhof Rosbach (Sieg) mit einem Laserpointer umher und demonstrierte ihrem Begleiter, wie stark das Licht scheinen würde.
Neben der Umgebung traf sie jedoch auch das Gesicht des Treibfahrzeugführers der herannahenden RE 9 und blendete ihn.
Am 12.07.2021 gegen 22:00 Uhr meldete der 53-jährige Triebfahrzeugführer der RE 9 (Siegen – Köln), dass er auf Höhe des Bahnhofs Rosbach durch einen Laserpointer direkt im Gesicht angeleuchtet und folglich geblendet wurde. Alarmierte Kräfte der Bundespolizei trafen am Bahnsteig auf insgesamt vier Personen und befragten diese. Sie ermittelten, dass eine 22-jährige Frau aus Windeck mit ihrem Laserpointer, den sie nach eigener Aussage als „Katzenspielzeug“ benutzt, unmittelbar in der Nähe befindliche Gebäude anleuchtete und somit die starke Leuchtkraft aufzeigen wollte. Die Bundespolizisten fertigten eine Strafanzeige wegen „gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ und „gefährlicher Körperverletzung“, stellten den Pointer mit dem grünen Lichtstrahl sicher und entließen die leicht alkoholisierte Frau noch vor Ort. Weder sie noch ihr Begleiter erkannten auch nach Belehrung durch die Beamten die denkbaren Gefahren und die möglichen erheblichen Verletzungen, die von einem Laserpointer ausgehen könnten – schließlich „sei doch nichts passiert“.
In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei:
- Das Blenden mit einem Laserpointer hat strafrechtliche Konsequenzen
- Auch ein unabsichtliches Blenden mit Schädigung der Augen wird geahndet
- Laserpointer haben ein erhebliches Verletzungsrisiko für die Augen und können schwere Schäden an der Netzhaut verursachen
- Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen
- Der Lichtstrahl sollte niemals auf die Augen bzw. ins Gesicht anderer Personen oder sich selbst gerichtet werden
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Titelbild: Symbolbild (© Bundespolizei)