39-Jähriger flüchtet im Auto – Polizei setzt Schusswaffe ein
Göttingen. Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gefährdung von zwei Polizeibeamten durch einen 39 Jahren alten Mercedesfahrer aus Heiligenstadt (Thüringen) am Sonntagabend (25.07.21) gegen 18.40 Uhr in der Göttinger Innenstadt wurden am Montag (26.07.21) die Ermittlungen zur Klärung der genauen Abläufe fortgesetzt.
Inzwischen ist bekannt, dass die Beamten den zur Vorfallszeit allein im Auto sitzenden Thüringer anhalten wollten, da er nicht angegurtet war. In der Folge missachtete der Mann mehrfach die Anhaltsignale der Funkstreife und versuchte, im dichten Straßenverkehr und mit hoher Geschwindigkeit zu flüchten. Hierbei überfuhr er mehrere rote Ampeln.
Gegen 18.40 Uhr gelang es den Beamten schließlich, das Fahrzeug auf der Bürgerstraße kurz vor dem Groner Tor zu stoppen, indem sie einen Funkstreifenwagen auf der Fahrbahn querstellten. Die Beamten stiegen daraufhin aus dem Streifenwagen aus und traten von beiden Seiten an das Fahrzeug heran. Als einer der Beamten die Fahrertür öffnen wollte, legte der 39-Jährige den Rückwärtsgang ein und setzte zurück. Dabei kam der sich unmittelbar am Auto aufhaltende Polizist zu Fall und verletze sich leicht an der Hand.
Der Mercedesfahrer gab Gas und scherte unvermittelt nach rechts aus, vermutlich um an dem Streifenwagen vorbeizufahren. Der in diesem Moment an der Beifahrerseite stehende andere Beamte wich zur Seite aus, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden. Sofort gab er mehrere Schüsse aus seiner Waffe auf einen Reifen des Fahrzeugs ab, von denen nach ersten Ermittlungen einer den Reifen traf.
Nach kurzer Flucht konnte der 39-Jährige an der Berliner Straße/Godehardstraße in seinem beschädigten Wagen ergriffen werden. Gegen seine Festnahme leistete der Heilgenstädter körperlichen Widerstand. Er wurde von mehreren Beamten überwältig und zur Polizeidienststelle transportiert. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Polizeilich in Erscheinung getreten ist der Autofahrer aus Thüringen bislang nicht.
Zu einer Gefährdung Unbeteiligter kam es durch die Schüsse nach den zurzeit vorliegenden Informationen nicht. Noch am Sonntagabend unterzogen Experten den unmittelbaren Tatort auf der Bürgerstraße einer intensiven spurentechnischen Begutachtung. Für deren Dauer war ein Teil der Straße abgesperrt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Göttingen leitete die Göttinger Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein. Der 39-Jährige wurde am Montag polizeilich vernommen und anschließend entlassen. Sein Motiv bleibt weiter unklar. Unter Alkoholeinfluss stand er nicht. Die Untersuchungsergebnisse einer entnommenen Blutprobe stehen noch aus. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Augenzeugen, Fotos und Videos gesucht
Die Polizei bittet Augenzeugen, sich unter Telefon 0551/491-2115 zu melden. Darüber hinaus ist jegliches zur Situation vorhandenes Bildmaterial von Bedeutung. Die Ermittler bitten deshalb Zeugen, Fotos und auch Videos für die weiteren Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. Dateien können an pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de übersandt werden.
Dienstwaffe nach Prüfung durch Staatsanwaltschaft wieder an Beamten ausgehändigt
Wie bei derlei Vorfällen generell vorgeschrieben, war die Dienstwaffe des Beamten, der die Schüsse auf das Fahrzeug abgegeben hatte, am Sonntagabend einbehalten worden. Nach Prüfung des zugrundeliegenden Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Göttingen wurde das Einsatzmittel am Montag wieder an den Beamten ausgehändigt, da sich aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse kein Anfangsverdacht bzw. konkrete Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Handeln oder anderweitig zu würdigendes Fehlverhalten des Polizisten ergeben haben.
Schusswaffeneinsatz wird intern nachbereitet
Dass es zu einem echten Schusswaffeneinsatz kommt, ist eher die Ausnahme und demzufolge ein herausragendes Szenario für alle Beteiligten. Aus diesem Grund wird das aktuelle Geschehen zeitnah Anlass für eine interne Überprüfung, Nachbetrachtung und auch Aufarbeitung sein.
Quelle: Polizeiinspektion Göttingen
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