Kapo Zürich fördert die Prävention gegen Häusliche Gewalt

Die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) setzt sich dafür ein, dass häusliche Gewalt gestoppt, Opfer geschützt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen werden.

Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit, fördert die Prävention und gewährleistet die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller mit den Themen häusliche Gewalt und Stalking befassten Behörden, Fach- und Beratungsstellen.



Definition

Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung. Stalking liegt vor, wenn jemand durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern, Nachstellen oder Drohen in seiner Handlungsfreiheit beeinträchtigt oder gefährdet wird.

Beispiele für Häusliche Gewalt:

  • beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
  • verfolgen, belästigen oder auflauern
  • schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
  • zu sexuellen Handlungen zwingen
  • zu Hause einsperren
  • Kontakte zur Familie und zu Freunden kontrollieren oder verbieten
  • zur Heirat zwingen
  • kein Haushaltsgeld geben oder den Lohn wegnehmen

Schutzmassnahmen

Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen. Überdies kann die Polizei eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden inhaftieren.

Die gefährdete Person kann die Schutzmassnahmen um maximal 3 Monate beim Gericht verlängern lassen.


Die Kapo Zürich leistet Prävention gegen Häusliche Gewalt. (Bild: Kapo ZH)

Kantonsweites Netzwerk

Um häusliche Gewalt und Stalking zu bekämpfen, sieht das Gewaltschutzgesetz verschiedene Massnahmen vor. Der Schlüssel einer wirksamen Bekämpfung liegt in einer koordinierten Vorgehensweise der mit dem Thema häusliche Gewalt befassten Behörden und Beratungsstellen. Die kantonale Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) übernimmt dabei die Aufgabe dieser Koordination.

Hilfe und Beratung

Fühlen Sie sich zuhause nicht mehr sicher? Erfahren Sie Gewalt oder Stalking in der Familie oder Partnerschaft? Haben Sie Angst, die Kontrolle zu verlieren? Haben Sie häusliche Gewalt beobachtet?

Zögern Sie nicht und holen Sie sich bei einer spezialisierten Beratungsstelle Unterstützung!

Beratungsangebote

Männer und Frauen, die Gewalt in der Familie ausgeübt haben oder befürchten, dies nächstens zu tun, können in fachlichen Beratungen oder Lernprogrammen gute Problemlösungsstrategien erarbeiten und trainieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Teilnahme am Lernprogramm Partnerschaft ohne Gewalt, das von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten durchgeführt wird, angeordnet werden. Darüber hinaus können auch andere (Gewalt-) Beratungsangebote in Form von Weisungen auferlegt werden.

Gesetzgebung

In Bezug auf Häusliche Gewalt dienen verschiedene Gesetze als rechtliche Grundlage. Polizeiliche Schutzmassnahmen wie Wegweisung, Rayon- und Kontaktverbot sind im Gewaltschutzgesetz geregelt. Im Opferhilfegesetz, Strafgesetzbuch oder Zivilgesetzbuch sind weitere Schutzmassnahmen und relevante Bestimmungen verankert. Häusliche Gewalt ist international ein Thema wie in der Istanbul-Konvention oder in andern internationalen Übereinkommen.



Weiterbildungen & Veranstaltungen

Planen Sie eine Veranstaltung, ein Projekt oder einen Weiterbildungsanlass zum Thema Häusliche Gewalt oder Stalking? Die Interventionsstelle steht Ihnen dabei gern unterstützend zur Verfügung (u.a. Vernetzung, Fachinput, Themenauswahl, Referententätigkeit).

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Quelle: Kapo Zürich
Titelbild: Yannick Martinez – shutterstock.com

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