Ehemaliges Munitionslager Mitholz BE: Evakuations- und Sicherheitsperimeter sowie Linienführung der Strasse definiert

Im Hinblick auf die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Bevölkerung heute darüber informiert, in welcher Gefahrenzone sich ihre Liegenschaft befindet und was dies für sie bedeutet.

Abgestufte Gefahrenzonen machen es möglich, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner Mitholz verlassen müssen und Teile des Dorfes weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können.

Abhängig von der Entfernung zum ehemaligen Munitionslager Mitholz wurden ein Anlage-, ein Sicherheits- und ein Evakuationsperimeter definiert. Das VBS unterstützt die Bevölkerung unabhängig davon, in welchem Perimeter sie leben. Für die im künftigen Schutztunnel geführte Nationalstrasse konnte eine Linienführung gefunden werden, die sich bestmöglich ins Orts- und Landschaftsbild einfügt. Die für die Räumung notwendigen Baustellensituationen und Infrastrukturen werden in einem kompakten Bereich zusammengefasst.

Die grösste Gefahr des 1947 explodierten, ehemaligen Munitionslagers Mitholz geht von Munitionsrückständen im verschütteten Bahnstollen vor den Kavernen aus. Verschiedene technische Untersuchungen zur Beschaffenheit und zur Lage der Munitionsrückstände liefern wichtige Grundlagen zur Beurteilung der Gefahr und verfeinern das Bild stetig. Jedoch sind weite Strecken des Bahnstollens komplett eingestürzt, so dass wesentliche Bereiche nicht erkundet und untersucht werden können. Gesicherte Erkenntnisse (z.B. bezüglich der Munitionsverteilung) werden erst möglich sein, wenn die Felsmasse der Fluh abgetragen wurde und mit dem Räumprozess zu den Munitionsrückständen im Bahnstollen vorgedrungen werden kann. Die grossen Unsicherheiten müssen bei der Planung der Schutz- und Sicherheitsmassnahmen berücksichtigt werden, um die bestmögliche Sicherheit für die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmenden auf Strasse und Schiene zu gewährleisten.

Nicht alle Bewohner werden Mitholz verlassen müssen

Derzeit wird die Risikoanalyse VBS 2022 erarbeitet, die Vorgaben für die Gefahrenzonen und damit für den Umzug der Bevölkerung sowie die Bemessung der Schutzbauten macht. Auf dieser Grundlage konnten die Evakuations-, Sicherheits- und Anlageperimeter, die Linienführung der Schutzbauwerke sowie die Flächen für Installationen und Bauarbeiten definiert werden. Zu diesen Aspekten des Sachplan-Objektblattes Mitholz wird im 2. Quartal 2022 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Das Prinzip „Schalenmodell“ mit abgestuften Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern ermöglichen es, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner Mitholz verlassen müssen.

  • Die Räumprozesse mit grossen Munitionsmengen konzentrieren sich auf den verschütteten ehemaligen Bahnstollen sowie den direkt angrenzenden Schuttkegel vor der Anlage. Dieser Bereich bildet den gesicherten Anlageperimeter. Dort gelten besondere Zugangsbeschränkungen mit Eintritt nur für berechtigte Personen.
  • In der erweiterten Gefahrenzone, dem Sicherheitsperimeter, dürfen sich Personen nicht dauerhaft aufhalten. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen ihre Häuser verlassen und an einen sicheren Ort umziehen. Im Sicherheitsperimeter wird aber eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter Auflagen möglich sein. Bei der Definition der Vorgaben für die Bewirtschaftung wird das VBS den vielfältigen Ansprüchen so weit als möglich Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrenexposition werden spezifische und standortabhängige Regelungen für zeitlich begrenzte landwirtschaftliche Nutzungen erarbeitet.
  • Die äusserste Gefahrenzone ist der Evakuationsperimeter, in dem Leben und Wohnen weiterhin erlaubt ist. Allerdings müssen die Bewohnerinnen und Bewohner auch hier mit temporären Evakuierungen und mit weiteren Einschränkungen aufgrund der Räumarbeiten rechnen.

Die Perimeter erfüllen die Vorgaben der Störfallverordnung und der Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen des VBS. Sie berücksichtigen nach dem Vorsorgeprinzip auch die grossen Unsicherheiten, zum Beispiel bezüglich der Munitionsverteilung.

Mitholz wird zur Baustelle – Unterstützung unabhängig von Gefahrenzone

Das VBS wird sämtliche Grundstücke im Anlageperimeter und die bewohnten Liegenschaften im Sicherheitsperimeter erwerben – dort ist die Gefahr zu gross für eine permanente Wohnnutzung. Unabhängig vom Perimeter erwirbt das VBS alle Liegenschaften die im Rahmen der Räumung benötigt werden. Die Liegenschaftskäufe und Umzüge müssen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein. Für den Bau der Schutzbauten für Strasse und Bahn müssen erste Bewohnerinnen und Bewohner ab 2025 ihre Häuser verlassen. Bereits ab dem geplanten Beginn der Vorbereitungsmassnahmen muss in diesem Gebiet jedoch mit Einschränkungen wie temporären Evakuierungen gerechnet werden. Für die Erstellung der Schutzbauten und den für die Räumung notwendigen Abbau der Fluh braucht es Grossbaustellen mit schwerem Material. Die Bewohnerinnen und Bewohner im gesamten Evakuationsperimeter werden von grösseren Einschränkungen und Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen betroffen sein.

Diese unvermeidlichen Beeinträchtigungen verringern die Lebensqualität in Mitholz für die Dauer bis zum Abschluss der Räumung. Daher unterstützt das VBS weiterhin alle Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb des gesamten Evakuationsperimeters, wenn diese einen Wegzug wünschen. Auch alle weiteren Unterstützungsangebote bleiben bestehen.

Linienführung der Nationalstrasse zum Teil im Berg

Damit die Nationalstrasse als wichtiger Verkehrsträger für die Verbindung zwischen den Kantonen Bern und Wallis während der Räumung geschützt ist, soll der bestehende Lawinenschutztunnel in Richtung Frutigen verlängert werden. Diese Schutzbaute wird nach Abschluss der Räumung als Ortsumfahrung bestehen bleiben. Für die Linienführung wurden 8 Varianten mit 4 Untervarianten evaluiert. Als Best-Variante hat sich die Variante östlich der heutigen Ortsdurchfahrt klar positioniert. Mit einem im Fels erstellten Tunnelteil tangiert diese nur wenige Gebäude und ermöglicht eine kompakte Baustellensituation, da sie innerhalb des von Bauarbeiten für die Räumung und die Schutzbaute Bahngalerie betroffenen Gebietes verläuft. Weitere Pluspunkte dieser Variante waren die gute Integration ins Ortsbild mit weniger Beeinträchtigungen für die Siedlung und Umwelt und weniger bautechnische Risiken.

Grosser Platzbedarf für Infrastrukturen

Bei allen Planungen stehen Sicherheitsüberlegungen an oberster Stelle. Für die Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände muss eine geschützte Infrastruktur bereitgestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit werden kurze Transportwege angestrebt – so sollen die Munitionsrückstände möglichst vor Ort umweltverträglich verarbeitet werden.

Die Planung zeigt, dass diese Räum- und Entsorgungsinfrastruktur sowie die weiteren Installationen viel Platz brauchen werden. Gleichzeitig ist es dem VBS ein grosses Anliegen, die wertvollen Landwirtschaftsflächen im engen Tal so weit als möglich für die Bewirtschaftung zu erhalten. Zudem müssen die Räume mit weiteren Grossbaustellen wie dem Ausbau des Lötschberg-Basistunnels koordiniert werden. Ziel ist es, die Baustellen kompakt, mit möglichst wenig Platzbedarf und innerhalb des Sicherheitsperimeters zu organisieren. So können weitere Gefahrenzonen vermieden und die Auswirkungen des Projekts auf die Bevölkerung sowie auf das Natur- und Landschaftsbild möglichst tief gehalten werden.

Sorge zur Umwelt tragen – bereits bei den Planungen

Durch den Abbau der Fluh und des Schuttkegels sowie die Erstellung der Schutzbauten Strasse und Bahn fallen grosse Materialmengen an, die zwischengelagert und später teilweise wieder eingebaut werden. Es ergeben sich zwangsweise grössere Veränderungen im Terrain und Auswirkungen auf den sehr nahe am verschütteten Bahnstollen vorbeiführenden Stegenbach. Ausserdem erfordert die Naturgefahrensituation im Bereich der Baustelle eine Verbesserung der Schutzmassnahmen. Bei allen Planungen wird sorgfältig auf nachhaltige Massnahmen zum Schutz der Umwelt und besonders des Wassers geachtet. Weiter wird das durch die Explosionen und Brände teilweise mit Schadstoffen belastete Abbaumaterial auf umweltgefährdende Stoffe untersucht und bei Bedarf vor Ort gereinigt. Das bestehende Wassermonitoring wird während der ganzen Räumung weitergeführt und laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Zukünftig keine Gefahr mehr durch Munition in Mitholz

Das Ereignis 1947 hat Munitionsrückstände im ganzen Talboden verteilt. Aus Sicherheitsgründen werden alle Flächen die von Bauarbeiten betroffen sind, vorgängig von Kampfmittelräumern der Schweizer Armee abgesucht und allfällige Munitionsrückstände beseitigt.

Mit der Räumung übernehmen die Behörden die Verantwortung und setzen sich dafür ein, dass das Problem der Munition in Mitholz endgültig gelöst wird. So werden für den ganzen von der Explosion vor bald 75 Jahren betroffenen Bereich Räumziele definiert, damit die Munitionsrückstände in Mitholz möglichst komplett geräumt werden und keine Gefahr für spontane Explosionen mehr darstellen.

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bildquelle: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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